SPD-Juristen halten Tarifeinheitsgesetz für verfassungswidrig
Berlin – Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske, hat sich heute deutlich von den Plänen der Regierungskoalition zur Einführung der Tarifeinheit distanziert. „Als wir in der ASJ den Gesetzentwurf gesehen haben, haben wir gesagt: Um Gottes Willen. Das ist verfassungswidrig!“, sagte Baumann-Hasske auf einem Hearing des Bündnisses für Koalitionsfreiheit zum Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes in Berlin.
Die ASJ tausche mit Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), deren Ministerium den Gesetzentwurf vorgelegt hat, Argumente aus, erklärte Baumann-Hasske. Aber „Frau Nahles ist keine Juristin und erst recht keine Verfassungsjuristin.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, in Deutschland eine Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip einzuführen. Zur Anwendung käme dann nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im jeweiligen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Zahlreiche Juristen haben bislang die Verfassungskonformität des Entwurfs angezweifelt, unter anderem der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Udo Di Fabio, sowie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.
„Der Gesetzentwurf ist glasklar verfassungswidrig“
Auch Matthias Jacobs von der Bucerius Law School Hamburg vertritt diese Ansicht. „Der Gesetzentwurf ist glasklar verfassungswidrig und auch handwerklich schlecht gemacht“, meinte Jacobs bei dem Hearing. Zudem gebe es keinen Grund dafür, ein solches Gesetz zu beschließen: „Es gibt keine Anhaltspunkte für eine nicht funktionierende Tarifautonomie. Damit ist ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit nicht gerechtfertigt.“
„Die Arbeitskämpfe haben nicht zugenommen, seit das Bundesarbeitsgericht 2010 den Grundsatz ‚Ein Betrieb, ein Tarifvertrag‘ aufgegeben haben. Deutschland ist eines der arbeitskampfärmsten Länder der Welt“, betonte Jacobs. „Größer geworden ist nur die Lautstärke, in der über die Streiks berichtet wird.“
Die geplanten Maßnahmen seien darüber hinaus nicht verhältnismäßig. „Durch die Einführung des betriebsbezogenen Mehrheitsprinzips wird der Kampf um die Mitglieder bei den Gewerkschaften erst richtig beginnen. Schließlich geht es dann um die Existenz der Berufsgewerkschaften“, sagte Jacobs. Der Gesetzentwurf sei insofern ein Brandbeschleuniger.
„Riesengroße“ Probleme werde es zudem bei der Ermittlung der Mehrheiten in den jeweiligen Betrieben geben. „Die Arbeitsgerichte müssen dann die Zugehörigkeit der Gewerkschaftsmitglieder für jeden Arbeitnehmer feststellen. Wie soll das praktisch funktionieren?“, fragte Jacobs.
Henke: Gesetzentwurf widerspricht Koalitionsvertrag
Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke, der zugleich CDU-Abgeordneter im Bundestag ist, betonte, dass die Koalition nach seiner Ansicht mit dem Gesetzentwurf nicht dem Koalitionsvertrag folge. Darin heißt es, dass die Regierung bei der Einführung der Tarifeinheit die Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einbinden will. Bereits im Jahr 2010 hatten sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam für eine Tarifeinheit ausgesprochen. „Diese Koalition zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht heute aber gar nicht mehr, weil die Mehrheit der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften mittlerweile sagt, das Gesetz sei abzulehnen“, betonte Henke.
Zum anderen heiße es im Koalitionsvertrag, durch flankierende Verfahrensregelungen werde verfassungsrechtlichen Belangen Rechnung getragen. Auch dies sei nicht geschehen. Insofern widerspreche der Gesetzentwurf dem Koalitionsvertrag.
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