Politik

Ärzte werden stärker in Kinder- und Jugendschutz eingebunden

  • Mittwoch, 12. April 2017
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Berlin – Kinder sollen künftig besser vor Übergriffen und Misshandlungen geschützt wer­den. Das Bundeskabinett beschloss heute das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Ju­gendlichen, das unter anderem die Rolle der Ärzte im Kinderschutz ausweitet. „Der Mit­ver­antwortung des Gesundheitswesens für einen wirksamen Kinderschutz wird durch eine Hervorhe­bung der spezifischen Belange von Kindern und Jugendlichen im SGB V Nachdruck ver­liehen und mit einer expliziten Regelung zur Zusammenarbeit von Ärz­tinn­en und Ärzten mit dem Jugendamt konkretisiert“, heißt es im Gesetzentwurf. Ärztin­nen und Ärzte seien „unverzichtbare Partner in der Ver­ant­wor­tungsgemeinschaft für den präventi­ven und intervenierenden Kinderschutz“.

Kassenärztliche Vereinigun­gen sollen demnach mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Lan­desebene eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten mit den Ju­gendämtern schließen, um die medizinische Versorgung von Kindern und Jugend­­li­chen zu verbessern, bei denen Ver­trags­ärzte im Rahmen von speziellen Früherkenn­ungs­­un­tersuchun­gen (nach § 26 SGB V) oder im Rahmen ihrer oder der ärztlichen Be­handlung ihrer Famili­enangehörigen (nach § 28 SGB V) Anhaltspunkte für eine Gefähr­dung ihre Wohls feststellen, heißt es.

Gegenstand der Vereinbarungen solle der Ablauf für eine enge Kooperation in Fällen sein, in denen Vertragsärzte eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen feststellten, sagte eine Sprecherin des Bundes­fa­milienministeriums auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes. Damit werde „zur Entlas­tung“ der Vertragsärze das praktische Vorgehen in möglichen Kinderschutzfällen ge­re­gelt, zu dem insbesondere auch der In­for­­mationsaustausch mit dem Jugendamt gehöre, erklärte sie weiter. „Dabei geht es auch um eine enge Abstimmung von therapeutischen Maßnahmen und der Hilfeplanung und -prozesse der Kinder- und Jugendhilfe“, erklärte die Sprecherin.

Lockerung von der Schweigepflicht präzisiert

Damit korrespondierend wird die Schweigepflicht für Ärzte präziser geregelt, damit Medi­ziner künftig nicht mehr davon absehen, die Gefährdung für ein Kind zu melden. Ärzte, Psy­cho­logen, Hebammen und Entbindungspfleger und Angehörige eines Heilberufes dür­fen laut Gesetzentwurf künftig ausdrücklich das Jugendamt informieren und diesem „die zur Abwendung der Ge­fährdung erforderlichen Daten“ mitteilen.

Ärzte, die das Ju­gendamt bei Anhaltspunk­ten für ei­ne Kin­­deswohlgefährdung einge­schal­­tet haben, sollen nach erfolgter Meldung ans Jugend­amt darüber hinaus am weite­ren Prozess be­teiligt und künftig besser über die weite­re Ent­wicklung in­formiert werden. Das ist bislang nicht der Fall.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) hatte bereits im Juni 2016 eine bessere Kooperation zwischen Kinderärzten und der Kinder- und Jugendhilfe gefordert, um Misshandlungen von Kindern und Jugendlichen nachzugehen. „Es kann nicht sein, dass Ärzte nur als Melder für die Jugendhilfe fungieren und dann keine Rückmeldung er­hal­ten, was aus den Fällen geworden ist“, betonte der Präsident des bvkj, Thomas Fisch­­bach, damals auf dem 16. Forum für Gesundheits- und Sozialpolitik des Ver­bandes.

Neuregelung zu unbegleiteten Flüchtlingen

Neben der Kooperation zwischen Jugendämtern und Ärzten sieht der Ge­setz­entwurf vor, die Zusammenarbeit der Ämter mit Ermittlungsbehörden und Jus­tiz zu ver­bessern. Ge­plant ist auch eine bessere Beratung von Kindern und Jugendlichen. Praxis­taugli­cher ge­regelt werden soll zum Beispiel auch, inwieweit Führungszeugnisse von eh­ren­amt­lichen Betreuern eingesehen werden können. Vorgesehen ist zudem eine wir­kungs­voll­e­re Heim­auf­sicht. Darüber hinaus sollen Familiengerichte in die Lage versetzt werden, den dauerhaften Verbleib eines Kindes in einer Pflegefamilie anzuordnen.

Mit dem Beschluss wird außerdem eine Regelung zum Schutz von Kindern und Frauen in Flüchtlingsunterkünften auf den Weg gebracht. Um sie besser vor Übergriffen zu schüt­zen, werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen verpflichtet, Gewaltschutz­konzepte zu erarbeiten. Mit dem neuen Gesetz soll außerdem die Finanzierung von Einrichtungen für unbeglei­te­te minderjährige Flüchtlinge neu geregelt werden. Die Länder sollen mehr Einfluss auf die zumeist kommunalen Einrichtungen bekommen. Dazu wird die Möglich­keit eröff­net, Landesrahmenverträge mit den kommunalen Spitzen­verbänden und den Leistungs­er­bringern abzuschließen.

Kritik von der Union

Sozial- und Hilfsorganisationen wie Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Kinder­schutz­bund und Pro Asyl sehen in dem Gesetzentwurf eine „Diskriminierung unbegleite­ter minderjähriger Flüchtlinge“. Das Bundesministerium wies diesen Vorwurf zurück.

Die Union warf Schwesig vor, das Gesetzesvorhaben zu lange hinter verschlossenen Türen beraten zu haben, und es jetzt im Eiltempo zu beraten. „Erste Entwürfe wurden von der Fachwelt zerrissen“, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfrak­tion, Nadine Schön. „Um nun wenigstens pro forma eine Vereinbarung des Koalitions­vertrages umzusetzen, wurde eine abgespeckte Version der Reform auf den Weg ge­bracht und in kürzester Zeit durch die Ressortabstimmung und parallel auch die Ver­bände- und Länderanhörung gedrückt.“

Eine Reform, die tief in die Grundrechte von Eltern und Kindern eingreift, benötige aber ausreichend Zeit und intensive Diskussionen. „Diese Zeit werden wir uns im Interesse der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien nehmen“, erklärte Schön weiter.

may/dpa/afp

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