Politik

Schweigepflicht unter Ärzten in NRW soll bei Kindesmisshandlungen entfallen

  • Mittwoch, 2. August 2017
/doidam10, stock.adobe.com
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Münster/Düsseldorf – Mediziner sollen sich in Nordrhein-Westfalen (NRW) bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung künftig untereinander austauschen dürfen. Ärzte bräuchten deutlich mehr Handlungssicherheit und Unterstützung, bekräftigte heute Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes.

Laumann verwies darauf, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Bundeskinderschutz­gesetz bereits klargestellt habe, was Ärzte in begründeten Fällen von Kindeswohl­gefähr­dungen tun könnten. Allerdings sei es für sie mitunter schwierig zu beurteilen, ob ihr Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu Recht bestehe.

„Deshalb werden wir prüfen, welche Hilfemöglichkeiten und Instrumente sinnvoll und rechtlich möglich sind, um auch ärztlicherseits einen wirksamen Kinderschutz zu gewährleisten“, sagte er. „Gewalt gegen Kinder ist ein absolutes No-Go. Wer Kinder misshandelt oder missbraucht, vergreift sich an den Schwächsten. Staat und Gesellschaft haben hier eine Schutzpflicht“, ergänzte der Minister.

Ärzten Rechtssicherheit geben

Dass die neue Landesregierung in NRW sich des Themas annehmen will, steht bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP. „Zur Verbesserung des Kinderschutzes werden wir den interkollegialen Ärzteaustausch zur Verhinderung von Doctor-Hopping und Gewalt gegen Kinder ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit geben“, versprechen beide Parteien. Einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung gibt es bisher nicht.

Hintergrund der Anstrengungen ist, dass Kindesmisshandlungen zwar oft beim Kinderarzt auffallen. Stellt dieser aber Nachfragen, wechseln Eltern häufig einfach den Mediziner. Doctor-Hopping nennt sich das Phänomen. Ärzte dürfen sich wegen der Schweigepflicht über Verdachtsfälle nicht austauschen. Verstoßen sie gegen die Schweigepflicht und fragen etwa bei einem Kollegen, ob dort ein Kind schon einmal auffällig geworden ist, machen sie sich strafbar und brechen Berufsrecht.

Der Arzt darf die Schweigepflicht nur in Ausnahmefällen brechen. Das gilt etwa im Fall, dass sonst eine Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht. Doch handfeste Beweise fehlen am Anfang oftmals. Um bei Doctor-Hopping trotzdem aktiv werden zu können, hat der Kinderarzt Ralf Kownatzki zusammen mit anderen 2005 in Duisburg Riskid (Risiko-Kinder-Informationsdatei) gegründet. Es ist eine Art Datenbank für Ärzte im Netz. Wer einen Misshandlungsverdacht hat, kann den Namen des Kindes eingeben und nachsehen, ob es bereits Befunde zuvor behandelnder Ärzte gibt. Das Portal ist nur für registrierte Ärzte offen.

Bislang beteiligen sich rund 270 Ärzte bundesweit. „Das ist weit entfernt von dem, was wir als Ziel haben“, erklärte Kownatzki. Viele Ärzte seien bislang zurückhaltend. „Die Angst ist, dass man ein Strafverfahren kriegt, wenn man seine Verdachtsfälle dort einstellt“, sagte Kownatzki. Es gebe unterschiedliche Rechtsaufassungen, sagt er. Nach Ansicht des Jurists Stefan Huster von der Ruhr-Universität Bochum ist ein Einstellen der Daten der Kinder ohne Einverständnis der Eltern nicht gesetzeskonform.

Als 2012 das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft tritt, hat man auf eine Regelung zum Ärzteaustausch zur Verhinderung von Doctor-Hopping verzichtet. Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Ju­gendlichen, das kürzlich verabschiedet wurde, hat die Bundesregierung zuletzt zwar rechtliche Klarheit für Ärzte geschaffen, wenn ein Verdacht auf Kindesmissbrauch besteht. Dies gilt in Bezug auf die Schweigepflicht aber nur für den Austausch mit dem Jugendamt, nicht zwischen Kollegen.

Seit 2005 gab es zahlreiche Versuche, die gesetzliche Lage zu klären. Juristisch ist die Situation umstritten. „Die Frage ist, ob das Land überhaupt eine Regelung treffen kann oder ob es der Bund machen muss und die nächste Frage ist, wie diese Regelung ausgestaltet werden soll“, sagte Huster.

may/dpa

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