220 Arztpraxen wurden in Hessen in Regress genommen

Frankfurt am Main – Weniger als zwei Prozent der Arztpraxen in Hessen müssen nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Regress leisten. Eine Landarztpraxis in Nordhessen hatte öffentlich gemacht, dass sie rund 50.000 Euro zurückzahlen muss – wegen zu vieler Hausbesuche. Solche Fälle seien selten, wie es von der Prüfungsstelle der Ärzte und Krankenkassen in Hessen dazu hieß.
Da die Prüfungen erst im Nachhinein stattfinden, stammen die jüngsten Zahlen aus den Jahren 2013/14. Damals waren von den 12.500 Arztpraxen in Hessen 2.015 Praxen wegen Überschreitungen aufgefallen. In 286 Fällen wurde ein Verfahren eröffnet, 220 Praxen mussten am Ende zahlen. „Das entspricht 1,76 Prozent der Praxen in Hessen“, teilte die Prüfungsstelle mit.
Die Prüfungsstelle wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den Krankenkassen gemeinsam betrieben. Sie kontrolliert, dass das, was Ärzte in Rechnung stellen, „das Maß des Notwendigen nicht überschreitet“. Wie viele Hausbesuche, Medikamente oder Massagen eine Praxis abrechnen darf, hängt von einem hessenweiten Durchschnittswert ab. Können die Mediziner die Abweichungen mit „Praxisbesonderheiten“ erklären, wird kein Verfahren eröffnet.
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