Politik

Ärzte machen weniger Hausbesuche

  • Mittwoch, 13. Juni 2018
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Berlin – Die Zahl der Hausbesuche von Ärzten ist in den vergangenen Jahren zurück gegangen. Gab es 2009 bundesweit noch 30.336.005 Hausarztbesuche bei gesetzlichen Versicherten, waren es 2016 nur noch 25.196.682, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervorgeht, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Für das vergangene Jahr liege bisher lediglich eine Hochrechnung vor. Der zufolge sei die Zahl der Hausbesuche weiter auf 24.610.000 gefallen.

Allerdings variiert die Zahl der Hausbesuche in den Bundesländern laut der Antwort der Bundesregierung stark. Zum Beispiel leisteten Hausärzte im Saarland im Jahr 2017 894 Hausbesuche pro Arzt. Hausärzte in Brandenburg dagegen 390 und in Bremen 342 Hausbesuche. Auch die Prüfbedingungen und die daraus resultierenden Regress­zahlungen unterscheiden sich regional stark: So gab es in Hessen im Jahr 2017 elf Rückzahlungsforderungen wegen Hausbesuchen, in Nordrhein dagegen nur drei. 

„Menschen müssen gerade auf dem Land auf eine gute Versorgung mit Hausbesuchen vertrauen können, wenn ihnen aufgrund ihres Alters oder ihrer Erkrankung kein Arztbesuch möglich ist. Es sollte selbstverständlich sein, dass medizinisch notwendige Hausbesuche ohne Angst vor Rückzahlungsforderungen der Krankenkassen möglich sind“, sagte der Gesundheitsexperten der Linkspartei, Achim Kessler. Die Angst der Hausärzte vor einem Regress könnte ihm zufolge ein Grund für den Rückgang der Hausbesuche sein. 

Eine Landarztpraxis in Nordhessen hatte im April dieses Jahres öffentlich gemacht, dass sie rund 50.000 Euro wegen zu vieler Hausbesuche zurückzahlen muss. Kessler kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Regeln für die Wirtschaftlichkeits­prüfungen in den Regionen sehr unterschiedlich seien. 

„Die in der Presse beschriebenen hohen Rückzahlungssummen in Hessen sind zwar extreme Einzelfälle. Wenn im benachbarten Bundesland jedoch gar keine Rückzahlungsforderungen aufgerufen werden, läuft etwas grundsätzlich schief. Von vielen KVen gibt es überhaupt keine Angaben, wie Ärzte geprüft werden und wie viele bereits Rückzahlungen leisten mussten. So verwundert es nicht, dass auch die Häufigkeit von Hausbesuchen und damit die Versorgungsqualität von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist“, so Kessler. Die Antwort der Bundesregierung mache deutlich, dass ein „wilder Flickenteppich“ herrsche und die Datenlage „desaströs“ sei. „Es müssen einheitliche Rahmenbedingungen gelten, mit denen die Ärzte rechnen können“, forderte er. 

Die KV Westfalen-Lippe wies darauf hin, dass in die Beantwortung der Kleinen Anfrage ausschließlich die über die KVen abgerechneten Hausbesuche eingegangen sind: „Die im Rahmen von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung stattfindenden Hausbesuche sind in dieser Aufstellung nicht enthalten“, betont KVWL-Pressesprecher Jens Flintrop gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt: „In Westfalen-Lippe ist die Zahl der über die KV abgerechneten Hausbesuche auch rückläufig. Wir gehen aber davon aus, dass die über die Hausarztverträge abgerechneten Hausbesuche den Rückgang mindestens kompensieren.“ 

Hausbesuche massiv unterbewertet

„Massive Investitionen in die Hausbesuche“ fordert der Deutsche Hausärzteverband. „Es kann nicht sein, dass Kollegen, die besonders viele Hausbesuche fahren, zum Beispiel, weil sie mehrere Pflegeheime in der Umgebung betreuen, Gefahr laufen, finanziell sanktioniert zu werden“, sagte der Bundesvorsitzende des Verbandes, Ulrich Weigeldt.  Er kritisierte, Hausbesuche seien massiv unterbewertet. „Hausärzte bekommen für einen Hausbesuch aktuell knapp 22 Euro brutto – inklusive An- und Abfahrt. Es leuch­tet jedem ein, dass das vorne und hinten nicht reicht“, so Weigeldt.

Einheitliche Regeln für die Prüfung von ärztlichen Behandlungen und Verordnungen hat auch die KV Hessen angeregt. „Da es derzeit unrealistisch ist, die Prüfungen als Ganzes abzuschaffen, möchten wir eine Diskussion über einheitliche Prüfregeln in Deutschland anstoßen“, sagten die hessischen KV-Vorsitzenden Frank Dastych und Eckhard Starke in Frankfurt. Dies würde zu mehr Transparenz weniger Verunsicherung bei den Ärzten führen.

Seit Anfang 2017 regeln regionale Prüfverein­barungen zwischen KVen und Landesverbänden der Krankenkassen den Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. KVen und Kassen haben bei der Ausgestaltung weitgehende Freiheiten. Die Prüfmethode kann deshalb regional variieren.

hil

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