Vermischtes

42 Prozent der Rentenanträge bei Berufsunfähigkeit abgelehnt

  • Montag, 5. Juli 2021
/picture alliance, Christian Ohde
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Berlin – Mehr als 42 Prozent der Menschen, die wegen Berufsunfähigkeit in Rente wollten, sind im ver­gan­genen Jahr mit ihrem Antrag gescheitert. Der Anteil sank seit 2001 nie unter 42, mitunter kletterte er seither auf bis zu 45 Prozent.

Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg demnach von rund 143.000 im Jahr 2019 auf 154.000 im vergangenen Jahr.

Eine Ablehnung kann mehrere Gründe haben. Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bekommt nur, wer mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert ist, davon die letzten drei mit Pflicht­bei­trägen. Kein Ein­vernehmen zwischen Antragsteller und Rentenversicherung herrscht oft bei der Beurtei­lung der gesund­heitlichen Verfassung. Am Ende zählt die Meinung eines Amtsarztes, in der Regel nach einem Besuch dort.

Bei Ablehnung eines Rentenantrags können Versicherte innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen – was Zehntausende Menschen jedes Jahr tun. Die Zahl der behandelten Widersprüche sank laut Renten­versicherung seit 2013 um rund 13.000 auf rund 70.500 im vergangenen Jahr. In 641 Fällen hatte ein Widerspruch offiziell Erfolg. In fast 17.000 Fällen ging das Verfahren aber erst noch einmal weiter, etwa indem Unterlagen nachgereicht wurden. In der Regel endeten solche Fälle positiv für den Antragsteller.

In die Höhe gegangen sind in den vergangenen Jahren die bei der EM-Rente gezahlten Summen. Die durchschnittlichen Zahlbeträge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Rentenzugang lagen im Jahr 2020 bei 882 Euro, bei 524 Euro wegen teilweiser Erwerbsminderung und bei 936 Euro wegen voller Erwerbsminderung. 2019 waren es noch 806 Euro im Schnitt insgesamt, im Jahr davor 735 Euro und ein Jahr früher 716 Euro.

Die Erwerbsminderungsrente war in den vergangenen Jahren immer wieder verbessert worden. So wer­den Erwerbsminderungsrentner erst seit 2019 bei der Rentenberechnung so behandelt, als wenn sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten.

Der Rentenanspruch wurde dabei aber nur für Neurentner höher. Alle, die vorher eine EM-Rente bean­tragt haben, müssen dauerhaft mit niedrigerer Rente aus­kommen. Mehr als ein Drittel aller Betrof­fe­nen beantragt die EM-Rente wegen psychischer Probleme.

Die Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, forderte, Konsequenzen aus der Lage zu ziehen. Der Zugang zu EM-Renten müsse leichter werden. „Menschen, die sich kaputt gearbeitet haben, müssen abgesichert aus dem Erwerbsleben ausscheiden können“, sagte Zimmermann. Auskömmlich sollten die Versicherungsleistungen sein. Die Erwerbsminderungsrenten lägen heute unter der Armutsgefährdungsschwelle.

dpa

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