Kitas sollen Eltern bei fehlender Impfberatung künftig zwingend melden
Berlin – Kitas müssen Eltern, die keine Impfberatung für ihre Kinder nachweisen können, künftig an das Gesundheitsamt melden. Das sieht ein heute vom Bundesrat gebilligtes Gesetz vor. Bisher sind die Einrichtungen nicht dazu verpflichtet. Die Bundesregierung will damit den Druck auf säumige Eltern erhöhen, um Impflücken weiter zu schließen.
Bereits mit dem Präventionsgesetz war 2015 eine verpflichtende Impfberatung vor der Aufnahme eines Kindes in eine Einrichtung eingeführt worden. Wer sich hartnäckig verweigert, dem kann das Gesundheitsamt schon jetzt ein Bußgeld von 2.500 Euro auferlegen. Die Kitas müssen bislang die betreffenden Eltern allerdings nicht verpflichtend an das Gesundheitsamt melden.
Das „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ sieht außerdem erweiterte Meldepflichten vor, um Krankheitsausbrüche schneller in den Griff zu bekommen. So muss unter anderem das Auftreten der Krätze in Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften künftig dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Zudem soll das Robert-Koch-Institut (RKI) bis spätestens 2021 ein elektronisches Melde- und Informationssystem aufbauen. Dort sollen dann alle Daten von Ärzten, Laboren, Behörden und vom RKI zu übertragbaren Krankheiten zusammenfließen.
In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden öffentlich empfohlen. Dies basiert in der Regel auf Grundlage von Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Jeder Bürger entscheidet bislang also frei über eine Impfung.
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