Politik

Rabattverträge zu Impfstoffen werden verboten

  • Dienstag, 7. März 2017
Uploaded: 07.12.2012 16:30:10 by mis
dpa

Berlin – Die Koalitionspartner von Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass Krankenkassen künftig keine Rabattverträge zu Impfstoffen mehr ausschreiben dürfen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

„Der Impfstoffmarkt ist auf­grund der Komplexität der Herstellung generell durch eine begrenzte Zahl von Her­stellern gekennzeichnet. Die Anbieterstruktur spiegelt sich auch bei den Ausschreibun­gen wider“, heißt es in dem Antrag. Die Herstellung von Impf­stoffen sei komplex und gehe daher mit Unwägbarkeiten einher, die auch Auswirkungen auf die Sicherheit und Sicherstellung der Versorgung haben könnten und im Falle von exklusiven Rabattverträgen zu Unsicherheiten bei der Versorgung und zu zeitweiligen Lieferproblemen führen könnten.

„Um dies zu vermeiden, sollen künftig die Impfstoffe aller Hersteller für die Versorgung zur Verfügung stehen“, schreiben Union und SPD. „Mit dem Inkrafttreten der Regelung entfällt die Grundlage für die exklusive Versorgung mit Impfstoffen. Bestehende Rabatt­verträge können nicht verlängert werden.“ Dies diene letztlich auch der Erhöhung der Impfquote. Damit wird eine langjährige Forderung der Ärzteschaft umgesetzt.

Die Krankenkassen kritisieren diese Regelung hingegen. Die Begründung, auf diese Weise Lieferengpässe zu vermeiden, sei an den Haaren herbeigezogen, hieß es aus der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Auch ohne Ausschreibungen könne es bei der Produktion von neuen Impfstoffen vereinzelt zu Engpässen kommen.

In einem weiteren Änderungsantrag werden pharmazeutische Unternehmen dazu ver­pflichtet, Krankenhäuser über „ihnen bekannt gewordene Lieferengpässe bei verschrei­bungspflichtigen Arzneimitteln“ zu informieren. Bislang ist eine Meldung von Liefereng­pässen für Pharmafirmen freiwillig.

fos

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