Lieferengpässe: AOK Baden-Württemberg fordert mehr Transparenz

Berlin – Um dem Problem der Lieferengpässe bei Arzneimitteln entgegenzuwirken, hat die AOK Baden-Württemberg mehr Transparenz innerhalb der Lieferkette von Arzneimitteln gefordert. Heute sei die Versorgung mit Arzneimitteln eine Blackbox, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Kasse, Christopher Hermann, heute in Berlin. Man wisse nicht, wie viele Arzneimittel ein Hersteller nach Deutschland liefere und man wisse nicht, wie viele dieser Arzneimittel Großhändler wieder ins Ausland verkauften, weil sie dort bessere Preise dafür erzielen könnten.
Um mehr Transparenz zu erzielen, schlug Hermann vor, dass alle Informationen aus der Lieferkette beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusammenlaufen sollten. Alle Akteure der Handelskette müssten verpflichtet werden, Lieferprobleme beim BfArM zu melden.
Meldung von Lieferengpässen an das BfArM für Pharmafirmen bislang freiwillig
Anfang der Woche hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) pharmazeutische Unternehmen dazu zu verpflichten, Krankenhäuser über „ihnen bekannt gewordene Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ zu informieren. Bislang ist eine Meldung von Lieferengpässen an das BfArM für Pharmafirmen freiwillig. Hermann bezeichnete dies als begrüßenswerten ersten Schritt. Er forderte allerdings, diese Informationspflicht auch mit Sanktionierungen zu hinterlegen. Bislang gebe es gemäß Arzneimittelgesetz nur die Möglichkeit, bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder in Höhe von maximal 25.000 Euro zu verteilen. Nicht einmal dies sei in diesem Fall jedoch vorgesehen.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, erklärte, man habe von Sanktionen Abstand genommen, „weil die Summen für die Pharmaindustrie kein Druckmittel gewesen wären“. Er geht jedoch davon aus, dass die Informationspflicht wirken wird. „Wenn nicht, werden wir nachlegen“, kündigte er an. „Das würden wir uns nicht bieten lassen“.
Lauterbach erklärte auch, weshalb die Regierung keine Meldepflicht an das BfArM ins AMVSG aufgenommen hat. Es sei besser, wenn so wenige Akteure wie möglich an einem solchen Prozess beteiligt seien, meinte der SPD-Politiker. Ohnehin würden die meisten Arzneimittel direkt an die Krankenhäuser geliefert. „Wir werden aber darüber nachdenken, eine Meldepflicht an das BfArM zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen“, sagte Lauterbach. Bis dahin rief er die Krankenhausapotheken auf, die Informationen, die sie von den Pharmafirmen erhalten, selbst zu veröffentlichen.
AOK sieht kein Versorgungsproblem im ambulanten Bereich
Hermann betonte, dass das Problem der Lieferengpässe im ambulanten Bereich kaum existiere. Bisweilen wird den Krankenkassen vorgeworfen, durch ihre Rabattverträge selbst zur Oligopolisierung des Marktes beizutragen und dadurch Lieferengpässe zu begünstigen. Die AOK Baden-Württemberg hat das Marktforschungsunternehmen forsa beauftragt, 2.000 Personen, die regelmäßig verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, nach ihren Erfahrungen zu Lieferengpässen zu befragen. Demnach haben im vergangenen Jahr vier von fünf der Befragten erlebt, dass ihre Apotheke ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nicht vorrätig hatte. In 72 Prozent dieser Fälle konnte es jedoch am selben Tag besorgt werden, in 27 Prozent der Fälle am nächsten Tag und in einem Prozent der Fälle später. „Das ist kein Versorgungsproblem“, sagte Hermann.
40 Prozent der Befragten gaben an, dass das Arzneimittel, das ihnen ihr Arzt verschrieben hatte, nicht mehr vorrätig war, ihnen aber ein Ersatzmedikament angeboten wurde. Dabei wurden 78 Prozent zu diesem Medikament beraten, 22 Prozent nicht.
Elf Prozent der Befragten hatten es erlebt, dass ein verschreibungspflichtiges patentgeschütztes Arzneimittel nicht verfügbar war und der Arzt ihnen ein neues Rezept ausstellen musste. Als Gründe seien ihnen genannt worden, dass der Hersteller nicht liefern konnte, dass das Arzneimittel nicht mehr hergestellt wird beziehungsweise vom Markt genommen wurde oder dass die Krankenkasse das Medikament nicht mehr bezahlt. „Ob das etwas mit den Tatsachen zu tun hat, kann allerdings niemand nachvollziehen“, sagte Hermann. „Die Verifizierung ist ausgeschlossen. Es ist ein Stochern im Nebel.“
Situation im Krankenhaus deutlich dramtischer
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker, Rudolf Bernard, erklärte, im Krankenhaus sei die Versorgungslage deutlich dramatischer als im ambulanten Sektor. „Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht eine Meldung über Lieferengpässe eintrifft“, sagte er. „Im Krankenhaus sind viel öfter Präparate betroffen, die nicht so einfach ausgetauscht werden können.“ So seien häufig Mitarbeiter der Krankenhausapotheke damit beschäftigt, Alternativpräparate zu organisieren und ihren Gebrauch mit den Ärzten abzustimmen.
Auch Bernard betonte, dass das derzeit existierende Melderegister beim BfArM für sie keine Arbeitshilfe sei, solange seine Nutzung für die Hersteller nicht verpflichtend sei. „Im Februar waren 280 Arzneimittel nicht verfügbar, 30 davon waren versorgungskritisch. Aber nur acht dieser 30 waren im Melderegister gelistet“, so Bernard. Die Informationspflicht sei also ausdrücklich zu begrüßen. Er forderte jedoch, dass die Hersteller auch dazu verpflichtet werden müssten, selbst Arzneimittel in ausreichender Zahl vorzuhalten. Auch dies müsse dann überprüft und bei Verstößen mit Bußgeldern geahndet werden.
Ein Großteil der Probleme durch Lieferengpässe entstehe durch die Oligopolisierung beziehungsweise die Monopolisierung auf dem Markt, erklärte der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Wolf-Dieter Ludwig. Wenn nur noch zwei Firmen ein Arzneimittel herstellten und in dem einen der Betriebe Qualitätsmangel aufträten, gebe es ein Problem. Diese Betriebe hätten ihren Sitz zudem häufig in China und Indien.
Ludwig: Auch drohende Lieferengpässe melden
Es mache allerdings wenig Sinn, einzelne Akteure an den Pranger zu stellen, betonte Ludwig. „Am Ende muss sich die Politik Gedanken machen, wie dieses vielschichtige Problem beseitigt werden kann. Dazu brauchen wir kurzfristige und langfristige Lösungen.“ Zu den kurzfristigen Lösungen gehöre eine Meldeverpflichtung, so wie die Politik sie jetzt beschlossen habe und wie sie die Ärzteschaft seit Jahren fordere. Ludwig befürwortete dabei, dass die Meldungen nicht nur an die Krankenhäuser, sondern auch an die Bundesoberbehörden wie das BfArM gerichtet werden. Mittelfristig müsse überlegt werden, die Herstellung der Rohstoffe und der Arzneimittel wieder stärker in Europa zu lokalisieren.
Ludwig forderte zudem, dass die Hersteller nicht nur bereits existierende, sondern auch drohende Lieferengpässe melden müssten. Denn die Hersteller wüssten, wann es Qualitätsmängel gebe. Zudem werde dringend eine Liste mit versorgungsrelevanten Arzneimitteln gebraucht, die ständig vorgehalten werden. Eine Vorratshaltung bei lebensnotwendigen Arzneimitteln sei unverzichtbar. Schließlich müsse man sich über Sanktionen Gedanken machen, wenn Hersteller nicht liefern könnten. „Wenn man im Markt ist, ist man auch verpflichtet zu liefern“, so Ludwig.
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