Legal Highs: Künstliche Drogen werden verboten
Berlin - Neue künstliche Drogen, sogenannte Legal Highs, werden verboten. Das Bundeskabinett ließ ein entsprechendes Gesetz am Mittwoch passieren. Bisher konnten Hersteller bestehende einzelne Verbote durch chemische Abwandlungen der Substanzen oft umgehen. Nun sollen ganze Stoffgruppen erfasst werden.
„Mit dem weitreichenden Verbot neuer psychoaktiver Stoffe durchbrechen wir endlich den Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und daran angepassten Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Legal Highs seien verbotene und hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler wies darauf hin, dass Legal Highs – wie ‚Kräutermischungen‘ oder ‚Badesalze‘ – eine vermeintliche Harmlosigkeit vorgaukelten, die sie nicht hätten. „Dem Spiel mit dem Tod machen wir mit dem Gesetz ein Ende“, sagte sie. Im vergangenen Jahr sind allein in Deutschland 39 Menschen nach dem Konsum von Neuen Psychoaktiven Stoffen ums Leben gekommen.
Der Gesetzentwurf sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und Strafen bei der Weitergabe vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014, nach dem bestimmte NPS nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen, können NPS in der Regel nicht mehr als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes eingeordnet werden. Dadurch war eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke für NPS entstanden, die noch nicht in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen worden sind. Diese Regelungslücke soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: