Ärzteschaft

Coronakosten: Niedergelassene Ärzte kritisieren mangelnde PKV-Beteiligung

  • Mittwoch, 17. Juni 2020
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Berlin – Die Private Krankenversicherung (PKV) müsse sich stärker als bisher an den co­ronabedingten Mehrkosten der Praxen beteiligen. Das war der klare Impetus der Vertre­ter­ver­sammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 12. Juni.

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, verwies diesbezüglich auf jüngste Ge­spräche mit dem PKV-Verband. Diese hätten ihn, obwohl „eigentlich Fan“ des dualen Ver­sicherungssystems, „ratlos“ zurückgelassen. Insbesondere bei der Frage einer Beteiligung der PKV-Unternehmen an den aufgelaufenen Kosten für die Beschaffung von medizini­scher Schutzausrüstung habe er ein „Totstellen“ verzeichnen müssen.

Als „sprödes Zugeständnis“ sei einzig auf die erfolgte Einigung mit der Bundesärzte­kam­mer (BÄK) verwiesen worden, so Gassen. Dies werfe für ihn die Frage auf, inwieweit die PKV perspektivisch ihre Daseinsberechtigung argumentativ fortsetzen wolle.

Die PKV mache sich auf Kosten der Niedergelassenen „einen schlanken Fuß“, hatte zuvor Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg, unter zustimmenden Applaus moniert. Es sei keine Bereitschaft vorhanden, sich „in relevanter Weise“ an den Kosten der Coronapandemie zu beteiligen – dabei seien in Folge der Krise die privat­ärzt­lichen Leistungen um 30 bis 40 Prozent zurückgegangen.

Den daraus resultierenden geringen Kosten für die PKV stünde aber, im Gegensatz zur ge­setzlichen Krankenversicherung (GKV), keine Minderung der Beitragseinnahmen gegenü­ber. Beteilige sich die PKV nicht an der solidarischen Aufgabe der Bewältigung der Coro­na­pandemie, drohe sie ihre Sinnhaftigkeit innerhalb des dualen Krankenversicherungs­systems zu verlieren – so die klaren Worte Metkes.

Stefan Reker, Sprecher des PKV-Verbands, sagte dem Deutschen Ärzteblatt, die PKV un­ter­stütze Ärzte und Zahnärzte mit einem Betrag von insge­samt deutlich über 300 Millio­nen Euro für Coronaschutzmaßnahmen. Zugleich sei die PKV in vollem Umfang, ebenso wie die GKV, an allen krisenbedingten Zusatzzahlungen bei den Krankenhausentgelten mit nochmals weit über 300 Millionen Euro beteiligt.

„Weitere Krisenzahlungen, zu denen Gesetzgeber zunächst die GKV verpflichtet hat, soll­en weitestgehend durch Staatszuschüsse ausgeglichen werden, an deren Bezahlung die PKV und die Privatversicherten als Steuerzahler in vollem Umfang beteiligt sind“, so Re­ker. Die Co­ronapandemie habe den hohen Wert der ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutsch­land durch freiberufliche Ärzte in eigener Praxis bewiesen.

Reker betonte, die PKV wolle auch unter den Bedingungen der Pandemie die bewährte PKV-typische Einzelleistungsvergütung nicht über Bord werfen, die dem Arzt feste, kal­kulierbare Preise für die tatsächlich erbrachten Leistungen garantiere. Die GKV-Rettungsschirme erfoltgen hingegen auf Basis einer budgetierten Honorarverteilung. Das sei „mit der PKV-Struktur der Einzelleistungsvergütung für selbstständig tätige Ärzte unvereinbar“, so Reker.

aha

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