Coronakosten: Niedergelassene Ärzte kritisieren mangelnde PKV-Beteiligung

Berlin – Die Private Krankenversicherung (PKV) müsse sich stärker als bisher an den coronabedingten Mehrkosten der Praxen beteiligen. Das war der klare Impetus der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 12. Juni.
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, verwies diesbezüglich auf jüngste Gespräche mit dem PKV-Verband. Diese hätten ihn, obwohl „eigentlich Fan“ des dualen Versicherungssystems, „ratlos“ zurückgelassen. Insbesondere bei der Frage einer Beteiligung der PKV-Unternehmen an den aufgelaufenen Kosten für die Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung habe er ein „Totstellen“ verzeichnen müssen.
Als „sprödes Zugeständnis“ sei einzig auf die erfolgte Einigung mit der Bundesärztekammer (BÄK) verwiesen worden, so Gassen. Dies werfe für ihn die Frage auf, inwieweit die PKV perspektivisch ihre Daseinsberechtigung argumentativ fortsetzen wolle.
Die PKV mache sich auf Kosten der Niedergelassenen „einen schlanken Fuß“, hatte zuvor Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg, unter zustimmenden Applaus moniert. Es sei keine Bereitschaft vorhanden, sich „in relevanter Weise“ an den Kosten der Coronapandemie zu beteiligen – dabei seien in Folge der Krise die privatärztlichen Leistungen um 30 bis 40 Prozent zurückgegangen.
Den daraus resultierenden geringen Kosten für die PKV stünde aber, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), keine Minderung der Beitragseinnahmen gegenüber. Beteilige sich die PKV nicht an der solidarischen Aufgabe der Bewältigung der Coronapandemie, drohe sie ihre Sinnhaftigkeit innerhalb des dualen Krankenversicherungssystems zu verlieren – so die klaren Worte Metkes.
Stefan Reker, Sprecher des PKV-Verbands, sagte dem Deutschen Ärzteblatt, die PKV unterstütze Ärzte und Zahnärzte mit einem Betrag von insgesamt deutlich über 300 Millionen Euro für Coronaschutzmaßnahmen. Zugleich sei die PKV in vollem Umfang, ebenso wie die GKV, an allen krisenbedingten Zusatzzahlungen bei den Krankenhausentgelten mit nochmals weit über 300 Millionen Euro beteiligt.
„Weitere Krisenzahlungen, zu denen Gesetzgeber zunächst die GKV verpflichtet hat, sollen weitestgehend durch Staatszuschüsse ausgeglichen werden, an deren Bezahlung die PKV und die Privatversicherten als Steuerzahler in vollem Umfang beteiligt sind“, so Reker. Die Coronapandemie habe den hohen Wert der ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutschland durch freiberufliche Ärzte in eigener Praxis bewiesen.
Reker betonte, die PKV wolle auch unter den Bedingungen der Pandemie die bewährte PKV-typische Einzelleistungsvergütung nicht über Bord werfen, die dem Arzt feste, kalkulierbare Preise für die tatsächlich erbrachten Leistungen garantiere. Die GKV-Rettungsschirme erfoltgen hingegen auf Basis einer budgetierten Honorarverteilung. Das sei „mit der PKV-Struktur der Einzelleistungsvergütung für selbstständig tätige Ärzte unvereinbar“, so Reker.
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