Strafrechtsverschärfungen bei Angriffen gegen Rettungsdienst im Bundestag beraten

Berlin – Die geplanten Strafrechtsverschärfungen des Bundesjustizministeriums (BMJ) zum besseren Schutz von unter anderem Rettungskräften und Mitarbeitern in Notaufnahmen hat eine weitere parlamentarische Hürde genommen. Die Reform wurde gestern am späten Abend im Bundestag in erster Lesung beraten. Nun geht die Novelle in den Rechtsausschuss des Bundestags.
Hintergrund für den Vorstoß aus dem Bundesjustizministerium sind zunehmende Angriffe auf Rettungskräfte, den Notdienst oder in Notaufnahmen. Es geht aber auch um einen besseren Schutz für Vollstreckungsbeamte und Menschen, die dem Gemeinwohl dienen.
Weiterhin nicht im Gesetzentwurf verankert sind Vertragsärzte und Praxen. Diese hatte Buschmann bisher trotz eines Gesprächs mit dem Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, nicht in den Entwurf mit aufgenommen. Vereinbart worden war zunächst eine Bestandsaufnahme des Problems in der vertragsärztlichen Versorgung.
„Wir wissen, dass wir in unserer Gesellschaft denjenigen Menschen viel zu verdanken haben, die von Berufs wegen sich immer wieder ins Risiko begeben“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gestern Abend im Parlament. Das seien Polizisten, Rettungssanitäter, Feuerwehrleute.
Buschmann betonte, man müsse heute feststellen, dass es zu besonders schweren Fällen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte komme, die geradezu perfide seien. „Da werden Menschen bewusst zu einem Einsatz herausgerufen, in einen Hinterhalt gelockt und möglicherweise arbeitsteilig von mehreren Menschen mit Steinen beworfen“, sagte er.
Wenn jemand einen solchen perfiden Tatplan aushecke und arbeitsteilig umsetze und die Leidtragenden Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungssanitäter seien, dann sei es auch richtig, „ein besonders hohes Strafmaß an den Tag zu legen“.
Konkret sehen die Regierungspläne vor, den Paragrafen 113 Absatz 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) zum Schutz von etwa Polizisten, Hilfeleistenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme zu erweitern.
Künftig soll auch eine Tat mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall sein, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
Bürger, die sich für das Gemeinwohl engagierten, müssten geschützt werden und dazu sei das Gesetz ein wichtiger Schritt, sagte Johannes Fechner von der SPD-Fraktion. Er bezeichnete es als „Irrsinn“, gerade die Menschen zu attackieren, die sich für alle engagierten.
Der Union im Bundestag gehen die Vorschläge der Regierung nicht weit genug. Sie brachte gestern einen eigenen Antrag ein, der nun ebenfalls im Rechtsausschuss weiter beraten werden soll.
„Wir haben bei Angriffen auf medizinisches Personal – und das ist ein Punkt, der uns als Union sehr wichtig ist – in den letzten fünf Jahren eine kontinuierliche Steigerung um über 20 Prozent“, sagte Carsten Müller, CDU/CSU-Fraktion. Er betonte, diese Taten seien „sehr weitreichend“.
Sie hielten Menschen davon ab, sich in diesen wichtigen Berufen zu engagieren. Und die Menschen, die sich in schwierigen Situationen, beispielsweise bei medizinischen Notfällen, für andere aufopferten, brauchten ein Zeichen, dass der Staat an ihrer Seite stehe.
„Wir brauchen einen stärkeren auch strafrechtlichen Schutz von medizinischem Personal“, ergänzte Volker Ullrich (CDU/CSU). Das, was man für Rettungskräfte und Polizisten gemacht habe, müsse nun auch für „Krankenschwestern und Ärzte“ erfahren. Der Gesetzentwurf spare diesen Aspekt noch aus, aber man sei überzeugt, dass die Regierung sich noch überzeugen lasse.
Die Union will den Tatbestand des Paragrafen 113 Strafgesetzbuch auf alle Gesundheitsberufe ausweiten. Ebenso wollen CDU/CSU den Missbrauch von Notrufen stärker bestrafen.
Auch die AfD-Fraktion verlangt ein einem Antrag schärfere Strafen bei Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Personal. Die Fraktion verweist auf zunehmende Angriffe. Sie ruft die Bundesregierung auf, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Strafbarkeit von physischen Angriffen und verbalen Beleidigungen gegenüber dem medizinischen Personal unabhängig von dessen Arbeitsort und spezifischem Einsatzbereich verschärft wird“.
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