Ärzteschaft

Änderung im Strafgesetzbuch: KBV drängt auf Erwähnung von Arztpraxen

  • Dienstag, 30. Juli 2024
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Berlin – Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie deren Praxisteams sollten im Strafgesetz­buch namentlich genannt werden, wenn es um den besseren Schutz vor Gewalt geht. Die Kas­sen­ärzt­liche Bundesvereinigung (KBV) regt in einer aktuellen Stellungnahme an, den Paragrafen 115 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) entsprechend zu ergänzen.

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJ). Das Haus von Minister Mar­co Buschmann (FDP) will die Regelungen zur Strafzumessung (Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 StGB) ergän­zen. Dabei sollen künftig Taten einbezogen werden, die geeignet sind, „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“.

Von einer dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeit soll damit dem Ministerium zufolge zum einen die ehren­amtliche Tätigkeit erfasst werden. Dazu gehören zum Beispiel Tätigkeiten in der Kinder- und Ju­gendarbeit oder in der Flüchtlingshilfe, das sicherheitsrelevante Ehrenamt – Feuerwehren, Katastro­phenschutz, Rettungsdienst –, kommunale Mandatsträger, Vereinsarbeit oder parteipolitisches Enga­gement.

Zum anderen sollen auch berufliche Tätigkeiten erfasst werden, die dem Gemeinwohl dienen. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Berufsfeuerwehr- und Berufsrettungskräfte, aber auch Polizei- und Voll­streckungskräfte, Journalisten und Berufspolitiker.

Zudem soll (Paragraf 113 Abs. 2 StGB) dahingehend ergänzt werden, dass ein besonders schwerer Fall in der Regel auch dann vorliegt, wenn es sich um einen hinterlistigen Überfall handelt. In solchen be­son­ders strafwürdigen Fällen soll künftig unabhängig vom Vorliegen anderer Regelbeispiele regelmä­ßig der erhöhte Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe Anwendung finden, schreibt das Ministerium.

Aufgrund der Verweise in Paragraf 115 StGB komme „der verstärkte Schutz auch dem von dieser Vor­schrift erfassten Personenkreis wie etwa Hilfeleistenden der Feuerwehr oder eines Rettungsdienstes zugute“, heißt es weiter.

Angriffe auf Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, ärztlichen Not­dienst oder in einer Notauf­nahme seien „nicht hinnehmbar und müssten konsequent strafrechtlich verfolgt werden“, schreibt das Ministerium. Das BMJ betont, die geplanten Änderungen dienten der „Klarstellung und Be­kräftigung der geltenden Rechtslage“. Gerichte und Ermittlungsbehörden sollten sensibilisiert werden.

KBV für Nachschärfung

Der KBV gehen die Änderungen nicht weit genug. Sie moniert, dass die geplante Gesetzesänderung nur einen besseren Schutz für den ärztlichen Notdienst oder die Notaufnahme gewährleiste, die bei Un­glücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisteten. „Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und deren Praxisteams ergibt sich aus den geplanten Gesetzesänderung kein größerer Schutz“, so die KBV.

Da der Paragraf 115 StGB „keinen Spielraum“ für einen auslegungsfähigen Personenkreis lasse, sollte die Anpassung des StGB genutzt werden „nun auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Psycho­therapeutinnen und Psychotherapeuten und deren Praxisteams“ in den persönlichen Schutzbereich aufzunehmen und diesen damit strafrechtlichen Schutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zukommen zu lassen, schreibt die Körperschaft weiter.

„Die KBV unterstützt das Vorhaben des Gesetzgebers, mit dem Entwurf zur Änderung des Strafgesetz­buches, den Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten zu stärken“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen. Aller­dings fehlten in dem Gesetzentwurf die Praxen.

Die Vertragsärzte, -psychotherapeuten und deren Mitarbeitenden kümmerten sich tagtäglich um die Gesundheit der Menschen im Land und leisteten damit einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwesen, fuhr Gassen fort. „Wir fordern daher Herrn Buschmann auf, in dem Gesetzentwurf die Praxen explizit zu erwähnen und ihnen damit ebenfalls strafrechtlichen Schutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zukomm­en zu lassen.“

„Gewalt und aggressives Verhalten in der Gesellschaft nehmen zu“, konstatierte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Dies spürten auch die Vertragsärzte – und nicht nur im Notdienst. Beschimpfungen und rüdes Verhalten, sei es verbal oder körperlich, würden in den Praxen mehr und mehr zur Belastung.

„Diese Entwicklung wirkt sich inzwischen auch auf die Attraktivität des Berufes der Medinischen Fach­angestellten (MFA) negativ aus“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner. Dass der Ton und der Um­gang miteinander in der Gesellschaft rauer und aggressiver würden, bekämen die MFA – ob am Telefon oder bei der Anmeldung – häufig als erste zu spüren.

„Die Praxen leisten für das Gemeinwohl einen essenziellen Beitrag. Der Staat sollte sie genauso stark schützen wie vergleichbare Berufsgruppen. Deshalb müssen die geplanten gesetzlichen Regelungen unbedingt nachgeschärft und um die Praxen erweitert werden“, so die drei Vorstände.

may/EB

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