Vermischtes

Onlineangebote für psychische Störungen auf dem Prüfstand

  • Freitag, 28. September 2018
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Das Angebot internet- und mobilbasierter Interventionen (IMI) für psychische Störungen nimmt stetig zu. Sie eignen sich für Betroffene mit dem Wunsch nach Selbstmanagement. /contrastwerkstatt, stock.adobe.com

Lübeck – Für internetbasierte Selbstmanagementinterventionen bei psychischen Störungen hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe der psychiatrischen und psychologischen Fachgesellschaften (DGPPN und DGP) erstmals Qualitätskriterien publiziert (Nervenarzt 2018; doi: 10.1007/s00115-018-0591-4). Die Autoren plädieren dafür, einen Basiskatalog für alle medizinische Fachgebiete daraus abzuleiten. Dieser könnte in einem fächerübergreifenden Qualitätssiegel münden, so die Hoffnung.

Internet- und mobilbasierte Interventionen (IMI) unterscheiden sich deutlich von einer Onlinepsychotherapie. Sie vermitteln psychotherapeutische Kenntnisse und Fertigkeiten, führen aber keine Psychotherapie über die Ferne aus, wie es etwa Interapy oder MindDoc anbieten. Beispiele für IMIs sind etwa Moodgym, deprexis oder der DepressionsCoach.

Die Qualitätskriterien für den Einsatz in der Prävention und Behandlung psychischer Störungen umfassen acht Hauptpunkte: Indikation, Beschreibung der Intervention (mit oder ohne Begleitung), Qualifikation der Entwickler, belegte Wirksamkeit, Patienten­sicherheit im Notfall, Datenschutz und Datensicherheit, Kosten und die Integration in die Versorgung.

K.-o.-Kriterien für Internetbasierte Interventionen in der Psychiatrie

Damit ein Qualitätssiegel vergeben werden kann, schlägt die Arbeitsgruppe eine Reihe von K.-o.-Kriterien vor. Voraussetzung soll beispielsweise sein, dass die Intervention auf einer evidenzbasierten psychotherapeutischen Methode beruht. Bei einer begleiteten Intervention, muss die Art der Begleitung (schriftlich oder per Video) beschrieben werden. Die Qualifikation des Begleiters muss transparent sein. „In der Regel sollte es sich dabei um approbierte Psychotherapeuten oder Fachärzte für Psychiatrie beziehungs­weise Psychosomatik und Psychotherapie handeln“, sagt die Leiterin der Arbeitsgruppe, Iris Hauth, Past President der DGPPN und ärztliche Direktorin des St.-Joseph-Krankenhauses Berlin-Weißensee. Ausnahmen der Regel werden in der Publikation nicht benannt.

Eine klare Vorstellung haben die Autoren bei der Wirksamkeit der Intervention. Ein Siegel soll nur vergeben werden, wenn als Beleg mindestens eine randomisierte kontrollierte Studie (RCT) publiziert wurde. Ferner muss die Patientensicherheit gewährleistet sein. Bei Anzeichen von Notfällen, wie etwa Suizidgefahr, muss das Onlineangebot die Anzeichen erkennen und sofort Hilfeangebote aufzeigen. Auch den Erfolg der Behandlung erfasst die Onlineintervention und dokumentiert diesen für die Nutzer.

Als K.-o.-Kriterium bewerten die Autoren zudem den Datenschutz, der durch ein Datenschutzzertifikat nachgewiesen werden muss. Der Austausch von Daten darf nur verschlüsselt stattfinden nach den Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). „Ein Abo der Intervention halten wir nur dann für zulässig, wenn es innerhalb von maximal drei Monaten kündbar ist“, ergänzt der Psychiater Jan Philipp Klein von der Universität Lübeck. Er hat die Kriterien zusammen mit der Arbeitsgruppe verfasst.

Basiskriterien für alle Fachrichtungen wären möglich

Bei der Erstellung der Qualitätskriterien haben sich die Forscher unter anderem mit den (noch nicht publizierten) Bewertungskriterien für digitale Gesundheitshelfer der Deutschen Hochdruckliga (DHL) befasst. „Dabei haben wir festgestellt, dass sich viele Kriterien fächerübergreifend übertragen lassen, aber auch einige, die spezifisch für die Fachgebiete sind“, sagt die Psychologin Christine Knaevelsrud von der Freien Universität Berlin, welche die Arbeitsgruppe ebenfalls geleitet hat.

Ein übergeordneter Basiskatalog an Kriterien, unabhängig von den Fachrichtungen, wären daher durchaus denkbar. „Dieser könnte auch in ein fächerübergreifendes Qualitätssiegel münden, welches bei Bedarf von jeder Fachgesellschaft durch spezifische Anforderungen ergänzt wird“, so Knaevelsrud.

Es gab bereits vorher Qualitätskriterien, allerdings waren diese nicht auf Interven­tionen für psychische Störungen zugeschnitten. Am ehesten vergleichbar seien sie mit dem Gütesiegel des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), die jedoch in keiner Fachzeitschrift publiziert wurden. „Unsere Kriterien gehen allerdings etwas weiter als die des BDP. Denn der Berufsverband fordert für das Siegel nicht eindeutig, dass die Interventionen auf evidenzbasierten psychotherapeutischen Verfahren basieren und mindestens eine randomisierte kontrollierte Studie vorliegt“, so die Autoren.

Die neuen Kriterien sollen Betroffenen und Behandlern helfen, die richtige Wahl zu treffen. Die Auswahl von Selbstmanagementinterventionen ist unüberschaubar groß, darunter auch zahlreiche Angebote, die kaum oder gar nicht wissenschaftlich untersucht wurden, kritisiert Klein.

Die Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) verfolgt mit dem Qualitätssiegel das Ziel, dass die Anwendungen in die Regelversorgung kommen. Die Prüfung könnten Fachgesellschaften durchführen. Infrage kämen aber auch der Gemeinsame Bundesausschuss oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

gie

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