Bundesärztekammer wehrt sich gegen Brüsseler Einmischung

Berlin/Brüssel – Die Bundesärztekammer (BÄK) wehrt sich – wieder einmal – gegen Versuche aus Brüssel, die ärztliche Selbstverwaltung zu reglementieren. „Es ist das altbekannte Spiel: Die Europäische Kommission versucht einmal mehr, die gesundheitspolitischen Kompetenzen ihrer Mitgliedstaaten zu beschneiden. Dabei regelt der Vertrag von Lissabon eindeutig, dass über die Gesundheitspolitik auf nationaler Ebene entschieden wird“, sagte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
Worum geht es diesmal? Mitte Januar hat die EU-Kommission ein sogenanntes Dienstleistungspaket vorgestellt und darin auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gefordert. Die Mitgliedstaaten sollen dazu verpflichtet werden, neue oder zu ändernde Berufsvorschriften schon im Vorfeld darauf zu prüfen, ob sie aus Binnenmarktperspektive gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig sind. „Diese Prüfung soll insbesondere unter Abwägung ökonomischer Gesichtspunkte erfolgen und die Auswirkungen auf den Wettbewerb innerhalb der Union beinhalten“, erläutert die BÄK in ihrer Stellungnahme. Dabei soll zusammen mit unabhängigen Kontrollgremien auch eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden.
In einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesjustizministerium und das Bundeswirtschaftsministerium warnt Montgomery davor, diesen Richtlinienvorschlag im Gesundheitswesen umzusetzen. Es drohe ein „erheblicher Mehraufwand sowie zusätzliche Kosten durch Gutachten und Studien“, warnt die BÄK. Besonders gravierend sei, dass die Regelungen die Rechtssetzung verzögerten. „Dies betrifft auch wichtige Maßnahmen zum Schutz von Patienten“, so die BÄK. Montgomery erinnert in seinem Brief, dass der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen stets das Recht der Mitgliedsstaaten betont habe, selbst zu entscheiden, welche Berufe sie wie stark reglementierten.
Die ärztliche Selbstverwaltung gerät auf EU-Ebene immer wieder unter Rechtfertigungsdruck. „Der Grundgedanke des freien Arztberufs muss auch innerhalb der EU-Institutionen immer wieder erklärt werden. Selbst am Europäischen Gerichtshof kann man das Prinzip der Selbstverwaltung nicht als bekannt voraussetzen“, berichtete zum Beispiel Annabel Seebohm, damalige Leiterin des Brüsseler Büros der Bundesärztekammer, schon im Jahr 2013 auf einem Jahrestreffen des European Forum of Medical Associations (EFMA).
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