Ärzteschaft

Bundesärztekammer wehrt sich gegen Brüsseler Einmischung

  • Montag, 27. Februar 2017
Uploaded: 26.02.2014 18:01:11 by mis
/dpa

Berlin/Brüssel – Die Bundesärztekammer (BÄK) wehrt sich – wieder einmal – gegen Ver­suche aus Brüssel, die ärztliche Selbstverwaltung zu reglementieren. „Es ist das altbe­kannte Spiel: Die Europäische Kommission versucht einmal mehr, die gesundheits­politi­schen Kompetenzen ihrer Mitgliedstaaten zu beschneiden. Dabei regelt der Vertrag von Lissabon eindeutig, dass über die Gesundheitspolitik auf nationaler Ebene ent­schieden wird“, sagte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery.

Worum geht es diesmal? Mitte Januar hat die EU-Kommission ein sogenanntes Dienst­leis­tungspaket vorgestellt und darin auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gefordert. Die Mitgliedstaaten sollen dazu verpflichtet werden, neue oder zu ändernde Berufsvor­schriften schon im Vorfeld darauf zu prüfen, ob sie aus Binnenmarkt­perspek­tive gerecht­fertigt, notwendig und verhältnismäßig sind. „Diese Prüfung soll insbeson­dere unter Ab­wä­gung ökonomischer Gesichtspunkte erfolgen und die Auswirkungen auf den Wett­be­werb innerhalb der Union beinhalten“, erläutert die BÄK in ihrer Stellung­nah­me. Dabei soll zusammen mit unabhängigen Kontrollgremien auch eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden.

In einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesjustizministerium und das Bundeswirtschaftsministerium warnt Montgomery davor, diesen Richtlinien­vor­schlag im Gesundheitswesen umzusetzen. Es drohe ein „erheblicher Mehr­­aufwand sowie zusätzliche Kosten durch Gutachten und Studien“, warnt die BÄK. Besonders gravierend sei, dass die Regelungen die Rechtssetzung verzögerten. „Dies betrifft  auch wichtige Maßnahmen zum Schutz von Patienten“, so die BÄK. Mont­go­mery erinnert in seinem Brief, dass der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen stets das Recht der Mitglied­sstaaten betont habe, selbst zu entscheiden, welche Berufe sie wie stark reglementier­ten.

Die ärztliche Selbstverwaltung gerät auf EU-Ebene immer wieder unter Rechtfertigungs­druck. „Der Grundgedanke des freien Arztberufs muss auch innerhalb der EU-Institu­tio­nen immer wieder erklärt werden. Selbst am Europäischen Gerichtshof kann man das Prinzip der Selbstverwaltung nicht als bekannt voraussetzen“, berichtete zum Beispiel Annabel Seebohm, damalige Leiterin des Brüsseler Büros der Bundesärztekammer, schon im Jahr 2013 auf einem Jahrestreffen des European Forum of Medical Associa­tions (EFMA).

hil

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