Ärzteschaft

KBV informiert über neue Heilmittel­richtlinie

  • Freitag, 11. Dezember 2020
/Bernd Leitner, stockadobecom
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Berlin – Im kommenden Jahr geht die neue Heilmittelrichtlinie an den Start. Sie soll durch klare und einfache Vorgaben die bisherige komplizierte Regelfallsystematik ablösen. Zugleich soll der Heilmittel­katalog überschaubarer werden – und zur Verordnung gibt es nur noch ein Formular.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt niedergelassene Ärzte, sich mit der neuen Verordnung von Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie vertraut zu machen und stellt deshalb eine Vielzahl unterschiedlicher Informations- und Serviceangebote bereit.

So stellt das Serviceheft „Heilmittel“, das der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts beiliegt, die wichtigsten Neuerungen übersichtlich vor, bietet Praxisbeispiele zu jedem Verordnungsbereich sowie Tipps zur Verordnung.

Ergänzend zum Serviceheft fasst ein Video der Reihe „Fit für die Praxis“ die wichtigsten Kernpunkte in wenigen Minuten. In der Broschüre „Die Heilmittel-Richtlinie“ finden sich die Richtlinie im Wortlaut, der Heilmittelkatalog sowie Diagnoselisten für den langfristigen Heilmittelbedarf und den besonderen Verordnungsbedarf.

Zwei CME-zertifizierte Online-Fortbildungen (3 CME-Punkt) zum Thema „Heilmittel: Grundsätze und Rahmenbedingungen“ sowie „Anwendung der Heilmittel-Richtlinie“ runden das Informationsangebot ab.

Sie stehen ab dem 14. Dezember im Fortbildungsportal der KBV bereit. Ab Januar 2021 soll der neue Heilmittelkatalog zudem auch in der App KBV2GO! enthalten sein.

hil/sb

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