Abstimmung über Monitoring nicht invasiver Pränataltests für Juni geplant

Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat sich gestern mit einem fraktionsübergreifenden Antrag zum Monitoring der Folgen der Kassenzulassung nicht-invasiver Pränataltests (NIPT) befasst. Im Juni soll die abschließende Beratung und Abstimmung im Parlament stattfinden.
Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger erläuterte im Gesundheitsausschuss die Ziele der Initiative: So befürchten die Antragsteller aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken, dass die NIPT seit ihrer Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu einer Routineuntersuchung in der Schwangerschaft geworden sein könnten. Unabhängig vom individuellen Risikoprofil könnten sie zunehmend regelhaft eingesetzt werden, so die Sorge.
Bei den Tests handelt es sich um ein Suchverfahren, mit dem anhand einer Blutprobe der Schwangeren früh in der Schwangerschaft das Risiko des ungeborenen Kindes für die Trisomien 13, 18 und 21 bestimmt werden kann. Um belastbare Daten zu gewinnen, fordern mittlerweile etwa 100 unterzeichnende Abgeordnete ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen der Kassenzulassung des NIPT.
Zudem soll dem Antrag zufolge ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung überprüft. Erste Ergebnisse des Monitorings sollen spätestens bis 30. Juni 2027 dem Bundestag vorliegen, um diese noch in dieser Legislaturperiode auszuwerten.
Der Antrag sei in der Sitzung des Gesundheitsausschusses auf positive Resonanz gestoßen, sagte Pilsinger, der zu den Initiatoren des Gesetzentwurfs gehört, im Anschluss der Sitzung des Gesundheitsausschusses dem Deutschen Ärzteblatt.
Die Kolleginnen und Kollegen hätten sich offen und interessiert gezeigt. Geplant sei nun eine fraktionsoffene Informationsveranstaltung für alle Bundestagsabgeordneten, um breit über die Hintergründe und Zielsetzung des Antrags zu informieren.
Mitte März ist der interfraktionelle Antrag im Bundestag bereits in erster Lesung diskutiert worden. Pilsinger zeigte sich zuversichtlich, dass der Antrag im Juni bei der zweiten und dritten Lesung eine Mehrheit finden werde. Die Forderungen seien bewusst wenig ideologisch gehalten und zielten vor allem darauf ab, eine evidenzbasierte Datengrundlage für die weitere Debatte zu schaffen, betonte er.
Ein inhaltsgleicher Antrag war von einer ähnlich besetzten Abgeordnetengruppe bereits in der vergangenen Legislaturperiode ins parlamentarische Verfahren eingebracht worden, nach dem Bruch der Ampelkoalition jedoch nicht mehr im Plenum zur Abstimmung gekommen.
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