Ärzteschaft

Ärzte an kommunalen Kliniken streiken am 31. März

  • Donnerstag, 17. März 2022
Ärzte-Warnstreik in Stuttgart am 30. April 2019 /dpa
Ärzte-Warnstreik in Stuttgart am 30. April 2019 /dpa

Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat seine Mitglieder in den tarifgebundenen kommunalen Kranken­häusern zu einem bundesweiten Warnstreik am 31. März aufgerufen. Die zentrale Streikkundgebung soll am Römerberg in Frankfurt am Main stattfinden.

Die bisherigen vier Verhandlungsrunden mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die rund 55.000 Ärzte an kommunalen Kliniken waren ohne Ergebnis geblieben. Der Marburger Bund wirft den Arbeitgebern eine „Verweigerungshaltung“ vor.

In vier Verhandlungsrunden und zwei Sondierungsgesprächen habe man versucht, eine Einigung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu erreichen, erklärte der MB heute. Aber immer dann, wenn es konkret geworden sei, habe die VKA eine mögliche Einigung wieder blockiert und sei in ihre übliche Verweigerungshaltung zurückgefallen.

„Das Verhalten der VKA braucht eine unmissverständliche Antwort unserer Mitglieder“, sagte heute Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. Die Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern erwarteten, dass ihrer Arbeit mehr Wertschätzung entgegengebracht werde. In den vergangenen zwei Jahren hätten sie unter schwierigsten Pandemiebedingungen den Laden am Laufen gehalten.

„Eine Überstunde reihte sich an die andere. Ständig mussten Personalausfälle kompensiert werden, dabei sind viele Abteilungen schon im Regelbetrieb hoffnungslos unterbesetzt. Diese Mehrbelastung muss ein Ende haben“, mahnte Botzlar.

Die Gewerkschaft verlangt in den Tarifgesprächen fünfeinhalb Prozent mehr Gehalt rückwirkend zum 1. Oktober 2021 sowie klare Grenzen für die Dienste in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Ein von den Arbeitgebern im Dezember vorgelegtes Tarifangebot lehnte der Marburger Bund als „komplett inakzeptabel“ ab.

Das Angebot sah im Kern ab 2023 in zwei Stufen eine Entgelterhöhung in Höhe von insgesamt 3,3 Pro­zent sowie eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.200 Euro je Arzt in Vollzeit vor.

Der Warnstreikaufruf erstreckt sich auf die tarifgebundenen Krankenhäuser im Geltungsbereich des Tarifvertrages TV-Ärzte/VKA mit rund 55.000 Ärztinnen und Ärzten. Für die kommunalen Kliniken in Berlin gilt ein eigener Tarifvertrag, sie sind deshalb vom Warnstreik ausgenommen.

In den kommunalen Kliniken Hamburgs gelten zudem Sonderregeln, weswegen Aktionen dort gegebe­nenfalls später stattfinden sollen. Für alle vom Streik betroffenen Kliniken wird es der Gewerkschaft zufolge einen Notdienst geben.

may/afp

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