Ärzteschaft

Ärzte aus Drittstaaten: Positionspapier für Verfahrensabläufe

  • Mittwoch, 26. April 2023
/picture alliance, Marijan Murat
/picture alliance, Marijan Murat

Jena – Landesärztekammer Thüringen, Landesverwaltungsamt und Universitätsklinikum Jena haben sich in einem Positionspapier auf Verfahrensabläufe verständigt, wie Ärzte aus Drittstaaten in Thüringen schnellst­möglich beruflich integriert werden können.

Die gesetzlichen Grundlagen regeln die Prüfungsabläufe, die durch die parallelen und aufeinander abge­stimmten Verfahren des Thüringer Landesverwaltungsamtes sowie der Landesärztekammer Thüringen be­schleunigt wurden, ohne an Qualität zu verlieren.

„Ich freue mich, dass es durch eine enge und effektive Zusammenarbeit der einzelnen beteiligten Institutio­nen gelungen ist, in Thüringen für eine zügige berufliche Integration von Ärzten aus Drittstaaten zu sorgen“, sagte die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Ellen Lundershausen.

Wichtig sei auch, dass Ärzte und potenzielle Arbeitgeber eine exakte Übersicht über die einzelnen Prozess­schritte bis zur Erteilung der Approbation beziehungsweise bis zur Erteilung der Facharztanerkennung erhiel­ten. Das sei notwendig, damit die Dauer des Verfahrens transparent sei und realistisch abgeschätzt werden könne.

„Die erfolgreiche berufliche Integration von Ärzten aus Drittstaaten beginnt bereits mit Erteilung der Berufs­erlaubnis“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Frank Roßner. Durch die Berufserlaubnis könnten Drittstaatsangehörige einen ersten Schritt in die ärztliche Tätig­keit in Thüringen setzen.

Eine Be­rufserlaubnis könne nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen zukünftig bereits innerhalb von vier bis sechs Wochen erteilt werden. „Damit kann die Zeit bis zur Ausstellung der Approbation bereits zur Ausübung des Berufes mit bestimmten Auflagen genutzt werden, deshalb werden die Berufserlaubnisver­fahren bevorzugt erledigt“, so Roßner.

Die Landesärztekammer führt zur Unterstützung des Thüringer Landesverwaltungsamtes die für die Approba­tionserteilung und die Erteilung einer Berufserlaubnis erforderliche Fachsprachenprüfung durch. Im überwie­genden Teil der Approbationsverfahren ist eine Beteiligung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn erforderlich.

Diese prüft, inwiefern das humanmedizinische Studium aus dem Drittstaat dem deutschen humanmedizini­schen Studium entspricht. Die Prüfung der Gleichwertigkeit ist für die Sicherung der Qualität von ärztlichen Tätigkeiten zum Schutz der Patientensicherheit notwendig und deshalb rechtlich vorgeschrieben. Wenn die Ausbildungen nicht gleichwertig sind, ist eine Kenntnisprüfung erforderlich.

„Die Medizinische Fakultät Jena führt schon seit 2019 die Kenntnisprüfungen für die ausländischen Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten durch“, erklärte der Studiendekan Ulf Teichgräber vom Universitätsklinikum Jena. Dafür habe man einen standardisierten und objektiven Ablauf in Anlehnung an die Staatsexamensprüfungen entwickelt.

Zeitgleich zu diesem Verfahren prüft die Landesärztekammer Thüringen bei entsprechender Antragstellung, ob die im Drittstaat erworbene Bezeichnung anerkannt werden kann, auch hier kann eventuell eine Prüfung notwendig sein.

Durch ein abgestimmtes Verfahren, unter Beteiligung von Fachvertretern der jeweiligen Bezeichnung als Gutachter und Prüfer, wird es Ärzten aus Drittstaaten so ermöglicht, unmittelbar nach Erhalt der Approbation als Facharzt in Thüringen tätig zu werden.

Alternativ können auch Weiterbildungs- oder Berufszeiten aus dem Herkunftsland als Weiterbildungszeiten anerkannt werden. Durch die effektive Gestaltung des etablierten Verfahrens können die hohen Anforde­rungen an die ärztliche Weiterbildung durch die Landesärztekammer Thüringen schnellstmöglich sicher­gestellt werden.

Momentan arbeiten in Thüringen 9.607 Ärztinnen und Ärzte, davon sind 1.526 aus dem Ausland (1.353 sind stationär tätig, 199 ambulant, vier in Behörden).

EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung