Ärzte aus Drittstaaten: Positionspapier für Verfahrensabläufe

Jena – Landesärztekammer Thüringen, Landesverwaltungsamt und Universitätsklinikum Jena haben sich in einem Positionspapier auf Verfahrensabläufe verständigt, wie Ärzte aus Drittstaaten in Thüringen schnellstmöglich beruflich integriert werden können.
Die gesetzlichen Grundlagen regeln die Prüfungsabläufe, die durch die parallelen und aufeinander abgestimmten Verfahren des Thüringer Landesverwaltungsamtes sowie der Landesärztekammer Thüringen beschleunigt wurden, ohne an Qualität zu verlieren.
„Ich freue mich, dass es durch eine enge und effektive Zusammenarbeit der einzelnen beteiligten Institutionen gelungen ist, in Thüringen für eine zügige berufliche Integration von Ärzten aus Drittstaaten zu sorgen“, sagte die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Ellen Lundershausen.
Wichtig sei auch, dass Ärzte und potenzielle Arbeitgeber eine exakte Übersicht über die einzelnen Prozessschritte bis zur Erteilung der Approbation beziehungsweise bis zur Erteilung der Facharztanerkennung erhielten. Das sei notwendig, damit die Dauer des Verfahrens transparent sei und realistisch abgeschätzt werden könne.
„Die erfolgreiche berufliche Integration von Ärzten aus Drittstaaten beginnt bereits mit Erteilung der Berufserlaubnis“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Frank Roßner. Durch die Berufserlaubnis könnten Drittstaatsangehörige einen ersten Schritt in die ärztliche Tätigkeit in Thüringen setzen.
Eine Berufserlaubnis könne nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen zukünftig bereits innerhalb von vier bis sechs Wochen erteilt werden. „Damit kann die Zeit bis zur Ausstellung der Approbation bereits zur Ausübung des Berufes mit bestimmten Auflagen genutzt werden, deshalb werden die Berufserlaubnisverfahren bevorzugt erledigt“, so Roßner.
Die Landesärztekammer führt zur Unterstützung des Thüringer Landesverwaltungsamtes die für die Approbationserteilung und die Erteilung einer Berufserlaubnis erforderliche Fachsprachenprüfung durch. Im überwiegenden Teil der Approbationsverfahren ist eine Beteiligung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn erforderlich.
Diese prüft, inwiefern das humanmedizinische Studium aus dem Drittstaat dem deutschen humanmedizinischen Studium entspricht. Die Prüfung der Gleichwertigkeit ist für die Sicherung der Qualität von ärztlichen Tätigkeiten zum Schutz der Patientensicherheit notwendig und deshalb rechtlich vorgeschrieben. Wenn die Ausbildungen nicht gleichwertig sind, ist eine Kenntnisprüfung erforderlich.
„Die Medizinische Fakultät Jena führt schon seit 2019 die Kenntnisprüfungen für die ausländischen Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten durch“, erklärte der Studiendekan Ulf Teichgräber vom Universitätsklinikum Jena. Dafür habe man einen standardisierten und objektiven Ablauf in Anlehnung an die Staatsexamensprüfungen entwickelt.
Zeitgleich zu diesem Verfahren prüft die Landesärztekammer Thüringen bei entsprechender Antragstellung, ob die im Drittstaat erworbene Bezeichnung anerkannt werden kann, auch hier kann eventuell eine Prüfung notwendig sein.
Durch ein abgestimmtes Verfahren, unter Beteiligung von Fachvertretern der jeweiligen Bezeichnung als Gutachter und Prüfer, wird es Ärzten aus Drittstaaten so ermöglicht, unmittelbar nach Erhalt der Approbation als Facharzt in Thüringen tätig zu werden.
Alternativ können auch Weiterbildungs- oder Berufszeiten aus dem Herkunftsland als Weiterbildungszeiten anerkannt werden. Durch die effektive Gestaltung des etablierten Verfahrens können die hohen Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung durch die Landesärztekammer Thüringen schnellstmöglich sichergestellt werden.
Momentan arbeiten in Thüringen 9.607 Ärztinnen und Ärzte, davon sind 1.526 aus dem Ausland (1.353 sind stationär tätig, 199 ambulant, vier in Behörden).
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