Ärzte gegen Freigabe der „Pille danach“
Berlin/München – Die Rezeptpflicht für Levonorgestrel, auch „Pille danach“ genannt, sollte bestehen bleiben. Das hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, heute im Deutschlandfunk betont. Montgomery wies in diesem Zusammenhang besonders auf die ärztliche Beratung hin. Oft werde die Pille danach von jungen Mädchen nach dem ersten Geschlechtsverkehr nachgefragt.
„Da geht es nicht einfach, dass man eine Pille über den Tresen der Apotheke schiebt. Wir möchten den großen Vorteil des deutschen Gesundheitssystems wahren, dass man in einem Gespräch mit einem Arzt eine kompetente Beratung bekommt, wie so etwas auch für die Zukunft verhindert werden kann“, so der BÄK-Präsident.
Am Donnerstag wird der Bundestag über das Thema debattieren. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich im Vorfeld bereits gegen die Freigabe ausgesprochen. Aus seiner Sicht seien ein „zügiger, diskriminierungsfreier Zugang“ zu dem Verhütungsmittel und eine gute Beratung am besten gewährleistet, wenn es bei der Verschreibungspflicht bleibe, erklärte Gröhe in der Welt am Sonntag. Damit stellt sich der Minister gegen die Empfehlung des zuständigen Sachverständigenausschusses am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Auch SPD, Grüne und Apotheker forderten den Minister am Wochenende zur Freigabe des Mittels auf.
Gegen die Freigabe spricht sich die Bayerische Ärztekammer (BLÄK) aus. „Die Pille bedeutet einen gravierenden Eingriff in den Hormonhaushalt, daher brauchen betroffene Frauen eine kompetente Beratung durch einen Arzt“, so BLÄK-Vizepräsidentin Heidemarie Lux. Es handle sich um ein Notfallmedikament mit Nebenwirkungen. Zu diskutieren seien stets auch die Wirksamkeit und Verträglichkeit. So gelte es beispielsweise, das Thromboserisiko der Frau abzuklären und auf Nebenwirkungen hinzuweisen.
Mit der bloßen Abgabe der „Pille danach“ sei es zudem nicht getan. Eine Beratung über Kontrazeptionsmöglichkeiten gehöre immer dazu. Ob dies eine Apotheke im Nacht- und Notdienst leisten könne, bezweifelt der Präsident der Kammer, Max Kaplan: „Wie wollen Apotheker nachts bei der Abgabe über ein Fenster die Risikoabklärung durchführen, die Verantwortung dafür übernehmen, dass das Medikament nicht missbräuchlich angewendet wird und eine Beratung über Empfängnisverhütung leisten“, hinterfragte er.
Einen weiteren Aspekt nannte Montgomery im Deutschlandfunk: Es sei zu bedenken, dass die Entlassung von Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht die Möglichkeit der Werbung für das Präparat eröffne. „Das sind Dinge, die wir nicht für vernünftig halten“, betonte der Ärztechef.
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