Regierung hält an Rezeptpflicht für „Pille danach“ fest

Berlin – Die Bundesregierung will an der Verschreibungspflicht für die „Pille danach“ festhalten. Die Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), begründete dies am Donnerstagabend im Bundestag mit einem weiterhin großen
Informations- und Beratungsbedürfnis. Bei der Abwägung müsse die Gesundheit der Frau im Vordergrund stehen. Redner von SPD, Linken und Grünen, forderten hingegen die Freigabe des Notfallverhütungsmittels, da es laut Studien gesundheitlich unbedenklich sei.
In zwei Anträgen verlangten Grüne und Linke die Entlassung des Präparats Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht. Sie beriefen sich auf die entsprechende Empfehlung des Expertenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Anträge wurden an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Die Entscheidung über die künftige Abgabe des Medikaments liegt bei Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der dies per Verordnung regelt. Er will die Rezeptpflicht beibehalten.
Nach den Worten von Widmann-Mauz soll damit Information, Aufklärung und unter Umständen psychosoziale Beratung für Betroffene sichergestellt bleiben. Der Bundesregierung gehe es bei der Abwägung weder um eine moralische Bewertung noch um die Absicht, der Frau die Pille vorzuenthalten, sondern um ihre Gesundheit. In ihrer Haltung sehe sich die Bundesregierung von der Ärzteschaft bestätigt. Die Versorgung funktioniere offenbar, da die Pille im vergangenen Jahr weit über 400.000 Mal verschrieben worden sei, betonte die CDU-Politikerin.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach machte demgegenüber geltend, dass die Statistik nichts über ungewollte Schwangerschaften durch eine zu späte Einnahme aussage. Die Wirksamkeit von Levonorgestrel hänge entscheidend von der raschen Einnahme ab. Das Präparat sei seit Jahrzehnten auf dem Markt und werde von der Weltgesundheitsorganisation WHO als sicher eingestuft. Es scheine ihm, dass Frauen in einer Notlage das Recht auf Hilfe ohne notwendige Begründung vorenthalten werde. Wesentlich sei ferner, dass es bei Levonorgestrel im Falle einer Schwangerschaft nicht zur Schädigung des Kindes komme, wie bei anderen Notfallkontrazeptiva.
Die Linken-Abgeordnete Birgit Wöllert berief sich auf positive Erfahrungen im Ausland. Das Medikament sei medizinisch unbedenklich und wirke umso besser, je früher es angewendet werde. Es könne gefahrlos ohne ärztliche Beratung eingenommen werden und stärke die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen. Auch Kordula Schulz-Asche
(Grüne) hob das Selbstbestimmungsrecht der Frau hervor. Die Apotheker könnten die notwendige Beratung mindestens ebenso gut leisten, wie der ärztliche Notdienst am Wochenende.
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