Ärzte in Weiterbildung in der ambulanten Versorgung erhalten mehr Geld

Berlin – Ärzte in Weiterbildung erhalten mehr Geld. Der monatliche Gehaltszuschuss im Rahmen der geförderten Weiterbildung in Arztpraxen soll zum 1. Januar um 400 Euro erhöht werden, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute bekanntgab. Er steigt damit von 5.400 Euro auf 5.800 Euro je Vollzeitstelle.
Der Betrag orientiert sich nach Angaben der KBV an der im Krankenhaus üblichen Vergütung. Auf die Erhöhung verständigten sich KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die Höhe der Förderzuschüsse wird in der Regel alle zwei Jahre überprüft und angepasst.
Die Weiterbildung im ambulanten Bereich wird jeweils hälftig von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen getragen. Ausgezahlt wird die Förderung als Zuschuss zum Bruttogehalt der Ärzte in Weiterbildung oder an die Praxisinhaber.
In der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Gehaltszuschüsse, wenn die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet (500 Euro) oder in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet (250 Euro) liegt. Diese Förderbeträge bleiben unverändert.
Ziel der Förderung der Weiterbildung ist es, möglichst vielen jungen Ärztinnen und Ärzten eine Weiterbildung in einer Haus- oder Facharztpraxis zu ermöglichen, da immer mehr Erkrankungen ambulant behandelt werden.
In der Allgemeinmedizin werden mindestens 7.500 Stellen gefördert, in weiteren Fächern bis zu 2.000 Stellen. Im Bereich der weiteren Fachgruppen kann wegen des Stellendeckels nur begrenzt gefördert werden.
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