Weiterbildung: Finanzierung soll gesichert und neu aufgestellt werden

Mainz – Eine vollständige und hinreichende Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung soll bei den politisch Verantwortlichen eingefordert werden. Der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz fordert, dass neben der ärztlichen Tätigkeit der Weiterzubildenden auch die zusätzlichen Kosten „auskömmlich finanziert werden.“
Dabei müsse die Vergütung in der ambulanten Anstellung ähnlich den Gehältern in den stationären Bereichen sein. Die Finanzierung dafür müsse gewährleistet werden, dazu könnten beispielsweise auch die finanzielle Förderung nach Paragraf 75a SGB V deutlich ausgebaut werden.
Der Auftrag, sich mit dem Thema finanzielle Förderung der Weiterbildung zu beschäftigen, hatten die Delegierten des 127. Deutschen Ärztetages in Essen beschlossen. Auch die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hatte ihren Vorstand aufgefordert, entsprechende Vorschläge zum Ärztetag vorzulegen. Dies wurde am vergangenen Montag bei der Vertreterversammlung im Vorfeld des Ärztetages allerdings nicht umgesetzt, da die KBV-interne Diskussion dazu noch andauere, wie es hieß.
Die Delegierten des Ärztetages folgten den entwickelten Vorschlägen des Vorstandes, kritisierten aber, dass die Antwort auf die entscheidende Frage fehle: „Die Grundsatzfrage, woher das Geld für die Finanzierung der Weiterbildung kommen soll, wird nicht diskutiert. Wir sollten hier über unseren Schatten springen und klare Forderungen formulieren“, so Julian Veelken von der Kammer Berlin (ÄKB). Woher das Geld kommen soll, fragte auch Jörg-Ulf Wiegner aus Thüringen. Gisbert Voigt aus Niedersachsen forderte einen bundesweiten Weiterbildungsfonds.
Andere Delegierte warnten, dass eine Finanzierung über Mittel aus Steuermitteln oder Mitteln von Krankenkassen auch das Interesse steigere, Einfluss auf die Weiterbildung zu nehmen. Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der AG „Grundsatzfragen zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung“ betonte, dass in den Gremien weiter an Vorschlägen zu der Finanzierungsfrage gearbeitet werde. Man wolle die Vorschläge nun im politischen Raum „ausloten“. Die Mittel für die ambulante Weiterbildung aus dem Paragraf 75a sei nicht die einzige Lösung. Auch die zweite Vorsitzende des Gremiums, Christine Neumann-Grutzeck, betonte, dass die intensive Arbeit nur der Start zu neuen Ideen sei.
Im Rahmen der Debatte um die Finanzierung der Weiterbildung wurden auch zwei Anträge zur Verbesserung der Förderung im Mutterschutz und Elternzeit positiv beschieden. So fordern die Delegierten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine strukturelle Förderung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zu schaffen, besonders wenn diese in der Zeit der Schwangerschaft, Stillzeit, Elternschaft und anderer Sorgearbeit in der Familie Unterstützung benötigen.
Außerdem wurden der Gesetzgeber sowie die Partner der Selbstverwaltung aufgerufen, die Vorgaben zur Förderung der Weiterbildung nach Paragraf 75a SGB V so zu konkretisieren, „dass die Förderung auch während des Mutterschutzes ohne Anrechnung auf die maximale Förderdauer erfolgt."
Außerdem solle sichergestellt werden, dass „die Fortführung der Förderung nach der Unterbrechung wegen Elternzeit ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Weiterbildung garantiert wird und ausreichende Mittel bereitgestellt werden, ohne dass ein erneutes Antragsverfahren durchgeführt werden muss“, schreiben die Antragsstellerinnen. „Hier kann auch innerärztlich viel Bürokratie eingespart werden, da man einen Antrag von 25 Seiten ausfüllen muss“, erklärte Annette Luther von der Landesärztekammer Bayern (BLÄK).
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