Kassenbudget für ambulante Weiterbildung in Niedersachsen aufgebraucht

Hannover – Das Budget für die ambulante Weiterbildung in einigen fachärztlichen Gruppen ist bei den Krankenkassen in Niedersachsen für das Jahr 2024 bereits im Mai aufgebraucht – es ist nämlich auf 192 Stellen begrenzt.
Ab sofort stünden damit kassenseitig keine finanziellen Mittel mehr für weitere Stellen zur Verfügung, informiert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes. Die Krankenkassen fördern die Weiterbildung mit 2.700 Euro monatlich. Den gleichen Betrag steuert die KV bei, unabhängig von der Kassenförderung.
„Diese paritätische Finanzierung hat sich bewährt und stellt sicher, dass angehende Ärztinnen und Ärzte eine hochwertige Weiterbildung erhalten“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende, Mark Barjenbruch, heute in Hannover.
Die KV stehe nun vor der Herausforderung, die Weiterbildung dieser Facharztgruppen alleine zu finanzieren oder auf weitere Weiterbildungsplätze zu verzichten – eine Situation, die angesichts des Ärztemangels nicht vertretbar sei.
Die KV fordert daher mehr Geld für die fachärztliche Weiterbildung in Praxen. „Auch müssen in Zukunft alle Fachgruppen förderungsberechtigt sein“, so Barjenbruch.
Zurzeit gibt es die Förderungen nur in der Augenheilkunde, der Kinder- und Jugendmedizin, der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der Psychiatrie und Psychotherapie, der inneren Medizin und Rheumatologie, der Neurologie, der Dermatologie und der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
„Die Förderung der Facharztweiterbildung ist eine Investition in die Zukunft. Hier sparen wir am falschen Ende“, kritisierte der KV-Vorstandsvorsitzende.
Die Weiterbildungsförderung für Fachärzte in der Praxis geht auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2015 zurück. Die Fördersumme je Weiterbildungsstelle liegt momentan bei 5.400 Euro, die zur Hälfte je von der KV und den Krankenkassen getragen werden sollen.
„Ohne eine finanzielle Förderung können es sich viele Praxen nicht leisten, eine Ärztin oder einen Arzt in Weiterbildung zu beschäftigen“, so die KV.
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