Ärzteschaft

Ärzte lehnen Öffnung der Gebührenordnung laut Bundesärztekammer ab

  • Mittwoch, 16. Februar 2011

Berlin – Die niedergelassenen Ärzte in Deutschland sind laut der Bundesärztekammer (BÄK) dagegen, ihre amtliche Gebührenordnung zu öffnen und damit individuelle Preisabsprachen zwischen Ärzten und privaten Krankenkassen zuzulassen.

Die BÄK widersprach damit einer Darstellung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), wonach eine Mehrzahl der Ärzte eine solche GOÄ-Öffnung begrüße. Der PKV-Verband beruft sich bei seiner Darstellung auf eine Umfrage unter 200 Ärzten.

„Hierbei handelt es sich um einen durchschaubaren Schachzug der PKV, mit dem Versuch, die Ärzteschaft zu spalten“, sagte Theodor Windhorst, Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung der BÄK und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Es solle der Eindruck erzeugt werden, als sei die Mehrheit der deutschen Ärzteschaft dazu bereit, sich auf freie Preisverhandlungen mit der PKV jenseits der GOÄ einzulassen. „Dieser Eindruck ist jedoch nicht richtig“, betonte Windhorst.
 

Die von der PKV initiierte Emnid-Studie basiere auf einer Befragung von 200 praktischen Ärzten/Allgemeinmedizinern und Internisten über das gesamte Bundesgebiet. „Bei 200 befragten Ärzten von der ´absoluten Mehrheit` der Ärzteschaft zu sprechen, ist absolut grotesk“, kritisierte Windhorst.
 

Die Frage nach der Bereitschaft, auch über Preise mit sich verhandeln zu lassen, habe Emnid den Ärzten zudem nur sehr verklausuliert gestellt. Sie lautet „Da die staatliche Gebührenordnung kaum Abweichungen zulässt, können Verträge zwischen den Ärzten und der privaten Krankenversicherung nur durch sogenannte Öffnungsklauseln ermöglicht werden. Sind Sie dafür oder dagegen, dass durch eine Öffnungsklausel in Zukunft solche Verträge ermöglicht werden?“. Dennoch hätten nur 114 der befragten 200 Ärzte sie mit „ja“ beantwortet.
 

„Ich kann den Kollegen nur dringend davon abraten, sich auf freie Preisverhandlungen jenseits der GOÄ einzulassen, denn ein Preisdiktat durch die Krankenversicherungen gegenüber den einzelnen Ärzten ist vorprogrammiert und gefährdet die Aufrechterhaltung der Versorgungsqualität für unsere Patienten“, warnte Windhorst.
 

Grundsätzlich sei zwar nachvollziehbar, dass gerade Vertreter der sprechenden, zuwendungsintensiven Medizin, wie es die befragten Hausärzte und Internisten seien, sich Preisvereinbarungen außerhalb der derzeit noch gültigen GOÄ vorstellen könnten, weil die GOÄ in diesem Bereich besonders veraltet und unterbewertet sei.

„Man sollte aber nicht meinen, diese unbefriedigende Situation durch eine Öffnungsklausel heilen zu können“, betonte Windhorst. Wichtig sei vielmehr eine grundlegende Neufassung der GOÄ auf Basis von entsprechenden Vorschlägen der BÄK.   hil

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