Ärzte mahnen, Sanitätsdienst bei Reform wichtige Rolle einzuräumen

Berlin – Der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr (SanDstBw) soll als militärischer Organisationsbereich aufgelöst und mit anderen Bereichen zusammengelegt werden. Trotz zunächst massiver Kritik ärztlicher Berufsorganisationen hält Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) daran fest. Der 128. Deutsche Ärztetag stellt sich heute nicht komplett gegen die Reform. Die Delegierten lenkten aber ein Augenmerk auf wichtige Aspekte.
Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) plant, den Sanitätsdienst in einem neuen Unterstützungsbereich aufgehen zu lassen, zu dem auch der Bereich Logistik und ABC-Abwehr gehören sollen, die bisher dem ebenfalls aufzulösenden Organisationsbereich Streitkräftebasis angehören. Auch das Feldjägerwesen, die zivil-militärische Zusammenarbeit (CIMIC) und weitere zentrale militärische Dienststellen wie das Planungsamt der Bundeswehr sollen dem neuen Unterstützungsbereich angehören.
Für die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr soll es einen Gesamtverantwortlichen geben. Dadurch solle nicht nur das hohe fachliche Niveau der sanitätsdienstlichen Versorgung weiterhin gewährleistet werden, sondern auch die wichtige enge Verzahnung mit dem zivilen Gesundheitssystem, hieß es vom Ministerium.
Das Ärzteparlament folgte heute dem Antrag Ic14 des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK). Darin wird die angekündigte Position eines hochrangigen „Chief Medical Officer im Bundesministerium der Verteidigung (CMO)“ begrüßt. Die Präsenz des CMO in wichtigen Gremien wie dem Militärischen Führungsrat sei „hilfreich und zielführend“, heißt es.
Dennoch ruft der 128. Deutsche Ärztetag das Ministerium dazu auf, auch weiterhin die durchgängige fachliche und organisatorische Führung aller Angehörigen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr durch Approbierte mit angemessener Dienstgradhöhe sicherzustellen.
Darüber hinaus müsse der Sanitätsdienst in dem neu aufzustellenden Operativen Führungskommando mit einer Abteilung (JMED) repräsentiert werden. Dies müsse in der Lage sein, alle medizinischen Einsätze und Aufträge „fachkompetent und durchhaltefähig zu begleiten, um so die medizinische Versorgung in hoher Qualität und Verlässlichkeit sicherzustellen“. Durch die komplexe Zusammenarbeit in Krise und Konflikt mit dem zivilen Gesundheitssystem, sei diese Abteilung durch einen verantwortlichen Approbationsträger im Rang eines Generalarztes/-ärztin, zu führen.
Ebenso sollte der Sanitätsdienst in der Führung des neu aufzustellenden Unterstützungskommandos eine wirkungsvolle und durchsetzungsfähige Position erhalten. Sanitätsdienstliche Mittel und Kräfte müssten stets einheitlich und zusammengefasst für die Streitkräfte und zivil-militärische Aufgaben eingesetzt werden können.
Zudem sollten Reservisten in allen Ebenen als wichtige Akteure und belastbare Verbindungen zum zivilen Gesundheitssystem eingeplant werden. Notwendig sei eine personelle Durchlässigkeit zwischen zivilen Gesundheitssystem und Zentralem Sanitätsdienst.
In der Begründung heißt es, der Sanitätsdienst der Bundeswehr sei durch die Sicherstellung einer ausgezeichneten Gesundheitsversorgung der Bundeswehr nicht nur ein wesentlicher Faktor der Einsatzfähigkeit. Er habe darüber hinaus tiefgreifende Vernetzungen mit der zivilen Gesundheitsversorgung, sei wesentlicher Nukleus und Kompetenzträger für eine krisenfeste und in Katastrophen resiliente Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.
Eine agile und leistungsfähige Organisation des Sanitätsdienstes sei mehr als in der Vergangenheit wesentlicher Attraktor für Ärztinnen und Ärzte zum beruflichen Engagement in der Bundeswehr. Dies trage aber auch zur Sicherstellung der Ausbildung ausreichenden Fachkräftenachwuchses im gesamten deutschen Gesundheitssystem bei.
In einem weiteren Antrag (Ic59), der heute im Block mit anderen Anträgen an den Vorstand überwiesen wurde, wird darauf verwiesen, dass es darauf ankomme, den CMO als höchstrangigen Sanitätsoffizier schnellstmöglich im Bundesministerium der Verteidigung einzurichten. Entscheidend sei, dem CMO die notwendigen Leitungs- und Führungsfunktionen zuzuweisen, um eine effektive, effiziente und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten.
„Bei den geplanten strukturellen Anpassungen muss die fachliche Autonomie des Sanitätsdienstes, insbesondere in medizinischen Entscheidungsprozessen und in der sanitätsdienstlichen Einsatzplanung gewahrt bleiben“, mahnten die Delegierten.
In der Begründung heißt es, die Gesundheit und Einsatzbereitschaft des Personals hingen unmittelbar von der Qualität der medizinischen Versorgung ab. Die Schaffung eines CMO im BMVg werde sicherstellen, dass medizinische Fachkompetenz direkt in den obersten Führungsebenen der Bundeswehr bei allen relevanten Entscheidungen berücksichtigt werde.
Die Rolle des Sanitätsdienstes in der Zusammenarbeit mit zivilen Gesundheitsstrukturen, insbesondere in Krisensituationen, sollte weiter ausgebaut und gestärkt werden. Die enge Kooperation mit zivilen Gesundheitseinrichtungen habe sich insbesondere in Krisenzeiten als unverzichtbar erwiesen.
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