Politik

Ärzte sollen elektronische Patientenakte verpflichtend befüllen

  • Mittwoch, 26. April 2023
Susanne Ozegowski /Kurz
Susanne Ozegowski /Kurz

Berlin – Damit die elektronische Patientenakte (ePA) bald „zum Fliegen“ komme, sollen die Ärzte verpflichtet werden, diese zu befüllen. Das sagte die Abteilungsleiterin für Digitalisierung und Innovation im Bundesge­sundheitsministerium (BMG), Susanne Ozegowski, heute bei der Messe für die digitale Gesundheitsversorgung DMEA.

„Nichts wäre schlimmer als lauter leere ePAs zu haben, für die die Kassen mehr als eine halbe Milliarde an Lizenzkosten bezahlen“, sagte Ozegowski. Deshalb soll in einem ersten Schritt die Medikation in der ePA im Mittelpunkt stehen.

Ärztinnen und Ärzte sollen verpflichtet werden, diese Medikationsübersicht auf dem aktuellen Stand zu hal­ten. Es soll den Ärzten allerdings so leicht wie möglich gemacht werden, dies auch zu befüllen. Geplant sei, diese Daten „weitestgehend automatisiert“ aus dem Praxisverwal­tungssoftware (PVS) in die digitale Medikationsübersicht einfließen zu lassen, sagte Ozegowski.

Außerdem sollen die Krankenhäuser ebenfalls im ersten Schritt verpflichtet werden, Entlassbriefe in die ePA einzupflegen, sagte die BMG-Abteilungsleiterin. Dies seien anfangs zwar nur semi-strukturierte oder un­strukturierte Daten, für die weiterbehandelnden Arztpraxen seien diese Informationen aber von hohem Wert.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte gestern auf der DMEA ebenfalls betont, dass die PVS für eine automatische Befüllung der ePA entsprechend weiterentwickelt werden sollen.

Die Ärzteschaft sieht Ozegowski zudem in der Pflicht bezüglich der E-Rezept-Einführung für entsprechende Aufklärung in der Bevölkerung zu sorgen. Zum 1. Januar 2024 ist die flächendeckende Einführung des digita­len Rezepts geplant. Das BMG werde keine große Kampagne dazu machen, sagte Ozegowski. Hierfür fehlten insbesondere entsprechende Haushaltsmittel.

Sie sieht insbesondere die Krankenkassen, die Ärzteschaft sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen in der Verantwortung für entsprechende Informationen zu sorgen. Das BMG habe den Arztpraxen bereits Informa­tionsmaterial zur Verfügung gestellt und werde zudem entsprechende Öffentlichkeitsarbeit betreiben.

Allerdings hofft sie, dass die Einlösung des digitalen Rezepts durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) relativ einfach werde und deshalb kein großer Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung entstehe.

cmk

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