Ärzte und Apotheker wollen Chancen der Digitalisierung gemeinsam nutzen
Berlin – Für die elektronische Patientenakte (ePA) sind deutschlandweit einheitliche Standards und Schnittstellen erforderlich. Diese Position vertreten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie aus einer von beiden Organisationen unterzeichneten Absichtserklärung (Letter of Intent) hervorgeht.
Aus Sicht von KBV und ABDA müssen die gebündelten Kompetenzen und das Know-how von Ärzten und Apothekern in die Erarbeitung der Standards und Schnittstellen einfließen. „KBV und ABDA sind gemeinsam der Auffassung, dass die Heilberufler eine führende Rolle bei der Konzeption und Umsetzung der ePA spielen sollen“, heißt es in dem Letter of Intent. Persönliche elektronische Gesundheitsakten auf Basis von § 68 SGB V können laut ABDA und KBV zudem eine sinnvolle Ergänzung des elektronischen Patientenfaches der elektronischen Gesundheitskarte darstellen.
In dem Letter of Intent sprechen sich beide Verbände für die Telematikinfrastruktur (TI) als wichtige Basis für die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen aus. Gleichzeitig fordern sie, dass neue Technologien in die Weiterentwicklung der TI einfließen sollen.
„Die Digitalisierung bietet sinnvoll eingesetzt viele Chancen. Uns ist es wichtig, diesen Prozess wohl bedacht zu gestalten und die Kompetenz der Ärzte und Apotheker einzubringen“, erklärte Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „E-Health darf nicht nur ein Schlagwort sein, sondern muss die Heilberufe unterstützen und Nutzen für die Patienten stiften. Ärzte und Apotheker wollen deshalb die Zukunft gemeinsam gestalten“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
KBV und ABDA setzten sich mit der Erklärung zudem für den Ausbau der intersektoralen Kommunikation zwischen den Leistungserbringern ein. Beide „sind sich einig, dass es schnellstmöglich zu einer verbesserten, sicheren direkten elektronischen Kommunikation zwischen Heilberuflern kommen muss, damit die Arzneimitteltherapiesicherheit gerade im Falle von Polymedikation verbessert wird“, heißt es. Der bundesweite Medikationsplan sei nur ein erster Schritt und nicht ausreichend.
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