Ärzteschaft

Ärzte und Juristen fordern Rechtssicherheit bei Suizidbeihilfe

  • Dienstag, 1. Juni 2021
/nmann77, stock.adobe.com
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Berlin – In der Debatte um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe fordern Ärzte und Juristen eine konkrete Regelung darüber, wer Suizidhilfe leisten darf und wie die Rahmenbedingungen dazu aussehen. Dringend notwendig sei mehr Rechtssicherheit, erklärte der Arbeitskreis Ärzte und Juristen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) heute in Berlin.

„Wir befinden uns in einer rechtlich offenen Lage, weil es keine Regelungen dazu gibt, wer unter welchen Voraussetzungen Suizidassistenz leisten kann“, sagte der Hallenser Medizinrechtler Henning Rosenau, einer von drei Leitern der Arbeitsgemeinschaft.

Die Münchner Palliativmedizinern Claudia Bausewein fügte hinzu, es müsse ein Konzept erarbeitet werden, „welches das Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Schutz des Lebens in Einklang bringt. Im Sinne der Selbstbestimmung muss die Freiwilligkeit, Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit des Suizid­wunsches festgestellt werden“.

Dies sei schon allein deshalb wichtig, um das Leben der Betroffenen zu schützen, die beispielsweise durch eine psychische Erkrankung, eine akute psychische Belastungssituation oder unkontrolliertes Leiden bei einer fortgeschrittenen Erkrankung in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt sind.

„Gesetzliche Regelungen müssen daher so ausgestaltet sein, dass Menschen in diesen Situationen zeitnah Unterstützung bekommen“, betonte Bausewein. Auch bei Menschen mit fortgeschrittenen Erkrankungen müsse angemessen mit Todeswünschen umgegangen werden, da es sich hier häufig nicht um tatsächliche Suizidwünsche handle, sondern der Wunsch nach Schmerzlinderung, die Angst vor dem Verlust der Selbstbestimmung oder die Sorge, der Familie zur Last zu fallen, im Vordergrund stehe.

Es brauche somit eine zeitnahe und adäquate Suizidprävention und palliativmedizinische Versorgung. Dafür müssten aber auch ausreichende psychiatrische, therapeutische und palliativmedizinische Versor­gungsstrukturen vorhanden sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, so die Richter. Sie forderten die Politik auf, einen Rahmen für Suizidbeihilfe festzulegen und Konzepte gegen Missbrauch zu erarbeiten.

kna

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