Suizidbeihilfe: Weder weitere Debatte noch Beschluss in dieser Legislatur
Berlin – Eine Neuregelung der Suizidbeihilfe oder eine weitere Debatte dazu wird es offenbar in dieser Legislatur nicht mehr geben: Bei der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses lehnte die Mehrheit der Mitglieder eine Sachverständigenanhörung zum interfraktionellen Gesetzentwurf der Abgeordneten um Karl Lauterbach (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) ab.
Damit ist es nicht mehr möglich, in der letzten Parlamentswoche dieser Wahlperiode, die in der Woche zwischen dem 21. und 25. Juni stattfindet, eine abschließende Debatte zur Neuregelungen der Suizidbeihilfe zu führen. Die Bundestagsabgeordneten hatten zuletzt am 21. April ausführlich und ohne Fraktionszwang über das Thema diskutiert.
Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Anfang 2020 muss der Bundestag eine Neuregelung bei der Sterbehilfe beschließen. Zuletzt wurde 2015 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid beschossen, das vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben wurde. Dazu liegen vier Gesetzesentwürfe, Eckpunkte oder Diskussionspapiere vor, im Mai wurden die vier Entwürfe in die Ausschüsse überweisen. Auch der Deutsche Ärztetag hatte sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt und den Landesärztekammern eine Änderung in ihrem Berufsrecht empfohlen.
Eine der Initiatorinnen des interfraktionellen Gesetzesentwurf ärgert sich über das Votum gegen eine Sachverständigenanhörung. „Das schadet der Sache erheblich“, sage FDP-Politikerin Helling-Plahr. „Der heutige Beschluss reiht sich ein in eine Verzögerungs- und Verhinderungstaktik, die insbesondere Union und Grüne in der Vergangenheit betrieben haben“, teilte sie nach der Sitzung mit.
„Offenbar haben die Kollegen die Wahlperiode schon abgeschrieben, wenn sie nicht einmal mehr bereit sind, sich noch mit dem Thema im Rahmen einer Anhörung auseinanderzusetzen.“
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