Ärzte und Psychotherapeuten kritisieren möglichen Zugriff auf Patientendaten
Berlin – Kritik an der sogenannten E-Evidence-Verordnung der Europäischen Union (EU) üben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV).
Die im EU-Parlament verabschiedete Verordnung ermöglicht es Justizbehörden, sich zur Sicherung elektronischer Beweismittel EU-weit direkt an die Anbieter digitaler Dienste zu wenden. Auch Daten aus einer elektronischen Patientenakte (ePA) könnten laut der DPtV betroffen sein.
„Die E-Evidence-Verordnung könnte das Patientengeheimnis in Gefahr bringen. Wir fordern die Politik auf, nachzubessern und die Patientendaten in der Cloud vor unverhältnismäßigem Zugriff zu sichern“, sagte der Bundesvorsitzende der DPtV, Gebhard Hentschel.
Auch die KBV ist alarmiert. „Geplant ist, dass Ermittlungsbehörden anderer EU-Staaten bei Verdacht auf gewisse Straftaten auch die Herausgabe medizinischer Daten verlangen können“, sagte Thomas Kriedel aus dem KBV-Vorstand auf der Vertreterversammlung seiner Organisation am vergangenen Freitag. „Wir sehen hier nichts weniger in Gefahr als das ärztliche Berufsgeheimnis. Das lehnen wir entschieden ab“, betonte Kriedel.
Die KBV hat nach seinen Worten über die Ärzteverbandsvertretung in Brüssel Kontakt zu den EU-Gremien zu dem Thema aufgenommen und sich auch an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt. „Wir hoffen, dass Parlament und Rat hier noch zu einer Einigung finden, die dem deutschen Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht entspricht“, so das KBV-Vorstandsmitglied.
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