Ärztegewerkschaft gegen Revision des Arbeitszeitgesetzes
Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat Forderungen zur Revision des Arbeitszeitgesetzes vehement zurückgewiesen. Der Rahmen sei bereits jetzt sehr weit gesetzt und ermögliche flexible Regelungen, sagte der zweite MB-Vorsitzende Andreas Botzlar heute.
„Das Arbeitszeitrecht setzt Grenzen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht überschritten werden dürfen. Dazu gehört die Mindestruhezeit, die in der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie verankert ist“, betonte Botzlar. Forderungen von Arbeitgeberverbänden nach einer „wochenbezogenen Betrachtung“ der Arbeitszeit erteilte er eine Absage.
„Das sogenannte digitale Zeitalter mag die Wünsche der Arbeitgeber verändern – es verändert aber nicht die biologischen Grundlagen des Lebens und damit auch nicht das dem Gesundheitsschutz dienende Erholungsbedürfnis der Arbeitnehmer“, erklärte der MB-Vorsitzende. Jeder habe das Recht auf arbeitsfreie Ruhephasen – nicht nur im Urlaub.
Botzlar zufolge nimmt die Diskrepanz zwischen den tatsächlichen und den bevorzugten Wochenarbeitszeiten stetig zu. Darauf müssten Arbeitgeber dringend reagieren, um nicht dauerhaft hochqualifizierte Fachkräfte zu verlieren, die sich für andere Bereiche außerhalb der kurativen Medizin entscheiden. „Wir brauchen flexible Arbeitszeitregelungen, die auch Teilzeitarbeit ermöglichen, mehr Planbarkeit bei der Dienstplangestaltung und mehr Personal im ärztlichen wie pflegerischen Dienst“, sagte er.
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