Ärztekammer Hessen stellt Informationen zur Coronapandemie bereit

Frankfurt – Die Landesärztekammer Hessen hat Informationen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 für Ärzte und medizinische Laien zusammengestellt und auf einer Online-Plattform bereitgestellt.
Dort könnten sich ärztliche Mitglieder unter anderem über Handlungsanweisungen in Verbindung mit der aktuellen Pandemiesituation, über Regelungen für niedergelassene und ausbildende Ärzte und deren Auszubildende zur medizinischen Fachangestellten, über finanzielle Hilfen für Freiberufler oder zur allgemeinen Impfstrategie in Hessen einen Überblick verschaffen, hieß es aus der Kammer.
Die Seite enthält unter anderem häufige Fragen nebst Antworten zur Ausbildung und zu den Prüfungen der Medizinischen Fachangestellten in der aktuellen Pandemie. „Müssen die Auszubildenden in die Ausbildungsstätte gehen, wenn die Berufsschule geschlossen hat?“, lautet etwa eine Frage.
„Es entspricht der Rechtslage, dass Auszubildende bei Schließung der Berufsschulen grundsätzlich während der gesamten Woche in der Ausbildungsstätte anwesend sein müssen. Zurzeit sind die Berufsschulen aber nicht geschlossen. ‚Distanzunterricht‘ bedeutet nicht Schließung“, lautet die Antwort.
Auch Bürger könnten sich auf den neuen Coronaseiten über die die zugelassenen Impfstoffe sowie über das Coronavirus SARS-CoV-2, dessen Übertragungswege und die von ihm ausgelösten Erkrankung informieren.
Außerdem stelle die Seite konkrete Alltagshilfen bereit, zum Beispiel Nummern und Adressen – inklusive der Anlaufstellen für Seh- und Hörgeschädigte. Zudem beantworte die Seite Fragen rund um Quarantäne/ häusliche Isolierung und erläutere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zur Infektionsvorbeugung.
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