Ärzteschaft

Streit in Hessen um Honorare in Impfzentren

  • Montag, 1. Februar 2021
/picture alliance, Flashpic, Jens Krick
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Frankfurt am Main – Bei Hessens Ärzten regt sich Unmut über die Bezahlung in den Impfzentren. 120 Euro pro Stunde sollten Mediziner und Apotheker bekommen – das haben Landesregierung, Landes­ärz­te­kammer und Kassenärztliche Vereinigung ausgehandelt. Die Landkreise bezahlen aber zum Teil deut­lich weniger, beklagen die Ärztegremien – und raten den Ärzten, dies nicht zu akzeptieren. Die Kreise vertei­digen sich: Es handle sich um eine Obergenze.

„Leider müssen wir feststellen, dass diese [Summen] von Seiten der Ministerien als Höchstsätze inter­pretiert werden, so dass einzelne Gebietskörperschaften deutlich niedrigere Stundensätze von 50 bis 60 Euro anbieten“, schreibt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in einem Rundschreiben an alle hessischen Kassenärzte. Man werde „den Eindruck nicht los, dass der eine oder andere Landkreis oder Betreiber des Impfzentrums das große Geschäft wittert“.

Auch die Landesärztekammer (LÄK) berichtet, „es mehren sich Unmutsäußerungen“. Parallel zur offi­ziel­len Anwerbekampagne der Ärztegremien im Dezember hätten viele Kreise „unabgesprochen weitere Ge­winnungsmaßnahmen für Einsatzkräfte gestartet“, berichtet die LÄK. Die vereinbarten Honorare würden dabei „bei verschiedenen Impfzentren anders interpretiert und zum Teil weit unterschritten“. Auch die Kammer hat in dieser Sache alle Mitglieder angeschrieben.

Nach Recherchen der KV werden die niedriger dotierten Verträge vor allem in jenen Impfzenten ange­bo­ten, bei denen Dritte im Boot sind. Das Deutsche Rote Keuz (DRK) betreibt zehn der 28 Impfzentren in Hessen. Was vor Ort ausgehandelt werde, wisse man nicht, heißt es auf Nachfrage. „Der Landesverband hat keinen Einblick in die Verträge, die die einzelnen Körperschaften mit den Kreisverbänden schließen“, sagte eine Sprecherin. 120 Euro seien ein „Vorschlag“ gewesen, um die Arbeit im Impfzentrum so attrak­tiv wie möglich zu machen.

Für die Landkreise sind die vom Land gewährten Stundensätze „Erstattungshöchstbeträge“, wie Jan Hilli­gardt, der Direktor des Hessischen Landkreistags sagte. „Mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsam­keit“ müsse die Obergrenze nicht zwingend ausgeschöpft werden.

„Die Landkreise rechnen jedenfalls nur den tatsächlich dem medizinischen Personal gewährten Stunden­satz mit dem Land ab und bekommen auch nur dies vom Land erstattet. Das heißt, jeder nicht in An­spruch genommene Cent verbleibt im Landeshaushalt beziehungsweise beim Steuerzahler.“ Der Vor­wurf, die Kreise wollten sich bereichern, seien „schlichtweg falsch“.

dpa

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