Ärztekammer Niedersachsen für gesetzlichen Schutz vor ausufernder Bürokratie

Hannover – Die niedersächsischen Ärztinnen und Ärzte fordern vom Gesetzgeber einen Stopp des Bürokratiewachstums durch die Einführung eines Bürokratie-Folgeabschätzungsgesetzes.
Einen entsprechenden Beschluss fasste gestern die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN). Bevor ein neues Gesetz und eine neue Verordnung erlassen oder verabschiedet wird, sollen demnach zwei Aspekte geprüft werden und in die Bewertung eingehen. Zum einen wie hoch der damit verbundene Verwaltungsaufwand ist, zum anderen inwieweit er in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht.
„Wir sind deutlich über den Punkt hinaus, an dem die verwaltenden Tätigkeiten von uns Ärztinnen und Ärzte in einem vernünftigen und nachvollziehbaren Verhältnis zu unserer Kernaufgabe stehen, der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten“, bekräftigte Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen.
Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich führten die vielen bürokratischen Tätigkeiten, die oftmals der verantwortliche Arzt beziehungswiese die verantwortliche Ärztin zusätzlich erledigen muss, dazu, dass die Lücken in der Versorgung größer werden, warnt die Ärztekammer.
„Als Flächenland haben wir in Niedersachsen ohnehin große Schwierigkeiten, die Versorgung in dünn besiedelten Gebieten sicherzustellen. Wenn dann zunehmend mehr Zeit durch ausufernde Dokumentationspflichten verloren geht, verschärft sich diese Knappheit an ärztlichen Ressourcen zunehmend“, unterstrich Charlotte Renneberg, stellvertretende Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen.
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