Ärzteschaft

Ärztekammer Niedersachsen will einheitliches Verfahren für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten

  • Montag, 2. Dezember 2024
/Vikky Mir, stock.adobe.com
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Hannover – Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) fordert „ein schlankeres und gleichzeitig verlässlicheres Verfahren“ für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten. Dafür wäre laut der Kammer eine bundesweit einheitliche Prüfung analog zum deutschen Staatsexamen gut geeignet.

Ärztinnen und Ärzte mit einem Abschluss aus einem Drittland – also außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz – können auf unterschiedliche Weise eine deutsche Approbation erhalten. Grundsätzlich bedarf es einer Überprüfung der ärztlichen Fachkenntnis und Fähigkeit sowie des deutschen Fachsprachniveaus.

Die fachliche Prüfung kann durch zwei unterschiedliche Verfahren erfolgen: entweder über eine Gleichwertigkeitsprüfung, also eine Prüfung der jeweiligen Studieninhalte auf Gleichwertigkeit zum deutschen Medizinstudium, oder über eine Kenntnisprüfung. Laut der Kammer sind damit einheitliche, vergleichbare qualitative Anforderungen nicht sichergestellt.

„Wir brauchen stattdessen ein bundesweit einheitliches und zuverlässiges Verfahren. Das etablierte deutsche Staatsexamen ist hierzu am besten geeignet. Sowohl Patientinnen und Patienten als auch ärztliche und nicht-ärztliche Kolleginnen und Kollegen können sich auf eine in diesem Rahmen überprüfte ärztliche Qualifikation fest verlassen“, erklärte die Präsidentin der ÄKN, Martina Wenker.

Am vergangenen Samstag hat die Kammerversammlung der ÄKN hierzu einstimmig eine entsprechende Resolution verabschiedet.

„In der ärztlichen Versorgung in Niedersachsen arbeiten Menschen mit ganz unterschiedlichen Herkunftsgeschichten gemeinsam zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten. Diese Diversität bereichert unser Gesundheitssystem sowohl fachlich als auch menschlich“, betonte Wenker.

hil

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