Ärztekammer Nordrhein für Ausbau der Suizidprävention

Düsseldorf – Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) hat sich für den Ausbau der Prävention suizidgefährdeter Menschen ausgesprochen. Eine entsprechende Resolution hat die Kammerversammlung in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen.
Demnach ist eine sofortige und umfassende Bestandsaufnahme bestehender Präventionsprogramme nötig. Zudem seien mehr Informationen und Aufklärung zum Thema Suizid nötig. Darüber hinaus sollte Werbung für Suizid und Suizidbeihilfe konsequent verboten werden.
Anlass der Resolution war die geplante gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil vom Februar vergangenen Jahres das Verbot einer geschäftsmäßig Förderung der Selbsttötung aufgehoben hatte.
ÄKNo-Chef Rudulf Henke wies darauf hin, dass sich der Deutsche Ärztetag in seiner jetzt auf zwei Tage reduzierten Onlinefassung von Berlin aus mit dem Thema befassen will. „Ich persönlich plädiere allerdings sehr dafür, sehr gründliche Beratungen in dieser fundamentalen Frage abzuhalten und würde vor einer berufsethischen Entscheidung erst einmal die Beratungen des Gesetzgebers abwarten“, so der Präsident der ÄKNo.
Henke, der auch als Abgeordneter der CDU dem Bundestag angehört, berichtete von zwei Anträgen unterschiedlicher Initiatoren und einer weiteren Gruppierung von Abgeordneten, die die Arbeit an einem dritten, fraktionsübergreifenden Antrag aufgenommen hat.
„Ich rechne damit, dass es noch in diesem Frühjahr zu einer Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag kommt, um das Spektrum der Sichtweisen auf die Aufgaben des Gesetzgebers in Erfahrung zu bringen.“ Nach Einschätzung des Kammerpräsidenten ist aber fraglich, ob es in dieser Legislaturperiode noch zu einer gesetzlichen Neuregelung kommt.
Henke plädierte dafür, die Zeit zu nutzen und das Thema der Suizidprävention in den Blick zu nehmen. Schon heute sterben seinen Angaben zufolge bundesweit rund 10.000 Menschen durch Selbsttötung. „Ich befürchte, dass sich diese Zahl durch die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe im Laufe der Jahre erheblich erhöht.“
Daher seien Informations- und Aufklärungsangebote nötig, die ein gesellschaftliches Klima fördern, in dem suizidgefährdete Menschen über ihre Situation sprechen und Hilfe in Anspruch nehmen können. „Dafür müssen das psychosoziale Hilfesystem und das Gesundheitswesen personell und finanziell besser ausgestattet werden“, forderte der Ärztepräsident.
Hans-Peter Meuser vom Ärztebündnis Nordrhein sprach sich in der Sitzung der Kammerversammlung dafür aus, dass Ärzten in Einzelfällen die Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein soll. „Es gibt immer wieder aussichtslose Fälle, die unheilbar sind. Die Patienten haben nur noch den Wunsch zu sterben“, schilderte der Hausarzt im Ruhestand. „Hier ist es besser, wenn der Arzt Beihilfe leistet, als wenn das geschäftsmäßige Vereine machen.“
Nach Ansicht von Christa Bartels, die ebenfalls dem Ärztebündnis Nordrhein angehört, handelt es sich dabei allerdings um eine kleine Gruppe von Menschen. „Die meisten suizidgefährdeten Menschen haben eine psychische Erkrankung“, betonte die ärztliche Psychotherapeutin aus Düren bei Aachen. „Und die brauchen eine Behandlung ihrer Krankheit.“
Nach Auffassung von Christiane Groß von der Fraktion Marburger Bund sollte das Thema Sterbehilfe in die Weiter- und Fortbildung von Ärzten einfließen. „Ich sehe in der Suizidprävention eine Maßnahme, die dringend notwendig ist“, sagte die Fachärztin für Allgemeinmedizin und Psychotherapie aus Wuppertal.
„Viele Menschen wollen einen Suizid verüben, obwohl das in der Situation gar nicht angebracht ist.“ Sie plädierte, ähnlich wie weitere Mitglieder der Kammerversammlung, für eine fachübergreifende Informationsveranstaltung für Ärzte, in die auch Erfahrungen aus Nachbarländern einfließen sollen.
Die Kammerversammlung stellte abschließend fest, dass Suizidalität „kein beständiger psychischer Zustand“ ist. Der Wunsch, sich das Leben zu nehmen, entwickle und verändere sich mit den Erfahrungen in zwischenmenschlichen Beziehungen.
Suizidgefährdete Menschen befänden sich meist in einem Zustand der Ambivalenz. Hier setze die Suizidprävention an, bei der Verständnis für die Betroffenen und das Angebot zur Hilfe im Vordergrund stehe. Zu den am besten belegten suizidpräventiven Maßnahmen gehöre neben der Einschränkung des Zugangs zu tödlich wirkenden Medikamenten das entlastende Gespräch.
Das Ärzteparlament verabschiedete schließlich einstimmig bei sechs Enthaltungen die Resolution.
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