Ärztekammern sprechen sich gegen Verbot der Ex-Post-Triage aus

Bad Nauheim/Münster – Die Ärztekammern Hessen und Westfalen-Lippe haben sich bei ihren Delegiertentreffen am vergangenen Wochenende dagegen ausgesprochen, die sogenannte Ex-Post-Triage zu verbieten.
Bei der Ex-Post-Triage wird die medizinische Versorgung eines Patienten bei begrenzten Behandlungsressourcen zugunsten eines neu eintreffenden Patienten abgebrochen, um den neu eintreffenden Patienten zu retten, wenn er bessere Überlebenschancen aufweist.
Beide Kammerversammlungen teilen die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021, dass die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das entscheidende Kriterium zur Zuteilung von knappen Ressourcen sein müsse.
„Dies muss dann aber auch für alle Patienten gelten, auch für diejenigen die bereits auf der Intensivstation behandelt werden“, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Johannes Albert Gehle. Der Ausschluss der Ex-Post-Triage schränke die ärztliche Therapiefreiheit ein. „Auch werden die Ärztinnen und Ärzte gezwungen, gegen ihr Gewissen zu handeln“, kritisierte der Kammerchef.
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen weist daraufhin, dass ein Verbot der Ex-Post-Triage mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führe, dass bei einer Ressourcenknappheit weniger Menschen überleben würden, weil Ärztinnen und Ärzten „juristischen die Hände gebunden werden“, so die Kritik.
Die Delegiertenversammlung unterstütze daher Ärzte, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot der Ex-Post-Triage im Infektionsschutzgesetz klagen.
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