Ärzteschaft

Ärztekammern betonen Rolle der Ethik­kommissionen der Bundesländer

  • Dienstag, 12. Dezember 2023

Mainz/Potsdam – Kritik an den Plänen für eine Bundesethikkommission üben sowohl die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LÄKRLP) als auch die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB). Damit drohe Deutschland das bewährte System der nach Landesrecht gebildeten Ethikkommissionen zu verlassen, warnte die LÄK RLP.

Die Inhalte für ein Medizinforschungsgesetz sehen vor, Pharmaforschung und -produktion zu vereinfachen – unter anderem soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Bundes­ethikkommission angesiedelt werden. Durch diese Kommission sollen ethische, datenschutzrechtliche und strahlenschutzrechtliche Bewertungen von klinischen Studien erfolgen. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sieht darin einen „gewaltigen Bruch der institutionellen Unabhängigkeit“, da das BfArM gleichzeitig die Genehmigungsstelle für Arzneimittelstudien und auch die Zulassungsstelle für Arzneimittel ist.

„Vor diesem Hintergrund kann man sich leicht vorstellen, wie schnell die verbriefte Unabhängigkeit einer solchen Bundesethikkommission ein reines Lippenbekenntnis darstellt. Eine bei der Genehmigungs- und Zulassungsbehörde BfArM angesiedelte Ethikkommission kann nicht unabhängig sein“, warnte der Präsident der Landesärztekammer, Günther Matheis.

Die Landesärztekammer Brandenburg forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, von den Plänen Abstand zu nehmen. „Die dezentralen Ethikkommissionen im Arzneimittelforschungsbereich, insbesondere auch diejenige im Land Brandenburg, erfüllen sehr gut die Anforderungen, die zum Beispiel die internationale Deklaration von Helsinki an deren Arbeitsweise gestellt hat. Dies gilt vor allem für ihre Unabhängigkeit“, betonte LÄKB-Präsident Frank-Ullrich Schulz. Zudem würden sie effizient und zügig arbeiten.

Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Ärztekammer ist zudem bedenklich, dass die registrierten Ethikkommissionen weder vom federführenden Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch von der Leitung der Bundesoberbehörde BfArM eine inhaltliche Begründung für die gravierenden Veränderungen erhalten haben. Es sei festzuhalten, dass die Ethikkommissionen die gesetzlich vorgegebenen Fristen eingehalten haben.

Insofern könne der Grund für die Einrichtung einer Bundesethikkommission nur darin liegen, dass die Beratung und Bewertung dieser Kommission mit einer anderen Sichtweise erfolgen soll – nämlich forschungszentriert. Die Landesregierungen seien gefordert, dem geplanten Medizinforschungsgesetz in diesem Punkt zu widersprechen.

aha/jst

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung