Ärzteschaft

Marburger Bund bereitet Klage gegen Triageregelung vor

  • Donnerstag, 2. November 2023
/Robert Poorten, stock.adobe.com
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Berlin – Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die der Bun­des­tag im November 2022 beschlossen hat, bereitet der Marburger Bund (MB) vor.

Die Verfahrensregelungen im IfSG bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhande­nen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten dürften „so nicht bleiben“, betonte heute Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

„Aus Diskussionen mit vielen Mitgliedern, vor allem solchen, die auf Intensivstationen und in Notaufnahmen arbeiten, wissen wir, dass die Gesetzesänderung zu Verunsicherungen auch im Hinblick auf mögliche straf­rechtliche Konsequenzen geführt hat“, so die MB-Vorsitzende.

Es gehe dabei im Wesentlichen um die Frage, ob die in Paragraf 5c IfSG aufgestellten Anforderungen an Tri­ageentscheidungen mit der grundrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit kollidieren, die das Über­leben möglichst vieler intensivpflichtiger Patienten zu erreichen versucht.

Johna warnte, Ärztinnen und Ärzte müssten dann unter Umständen „gegen das Gewissen handeln“. Denn: Mit dem gesetzlichen Ausschluss der Ex-post-Triage gelte das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Krite­ri­um der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit bei begrenzten überlebenswichtigen Be­handlungskapazitäten nur eingeschränkt.

Dies könne dazu führen, dass Menschen mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit sterben, weil sie keine intensivmedizinischen Ressourcen bekommen, die ein anderer Patient mit aktuell deutlich schlechteren Überlebenschancen belegt, so Johna. Deshalb müsse das Verbot der Ex-post-Triage gestrichen werden.

Im Vorfeld der morgen beginnenden Hauptversammlung des Marburger Bundes thematisierte die MB-Vor­sitzende auch die geplante Krankenhausreform. Eine solche Reform sei „überfällig“.

Derzeit herrsche aber große Verunsicherung bezüglich der künftigen Strukturen – die daraus resultierenden Folgen wie unbesetzte Stellen oder auch reduzierte Investitionen träfen zusätzlich auf oftmals problemati­sche finanzielle Situationen.

Bund und Länder müssten jetzt möglichst schnell Sicherheit geben, indem die Planbarkeit für die Kranken­häuser durch ein final abgestimmtes Gesetz wieder hergestellt wird. Jede weitere Verzögerung drohe die schwierige Lage weiter zu verschärfen.

Johna bekräftigte zudem Forderungen nach finanziellen Mitteln für notwendige Strukturanpassungen im sta­tionären Bereich. Zur Abdeckung der Transformationskosten sei ein „höherer zweistelliger Milliardenbetrag“ erforderlich.

aha

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