Marburger Bund bereitet Klage gegen Triageregelung vor

Berlin – Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die der Bundestag im November 2022 beschlossen hat, bereitet der Marburger Bund (MB) vor.
Die Verfahrensregelungen im IfSG bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten dürften „so nicht bleiben“, betonte heute Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
„Aus Diskussionen mit vielen Mitgliedern, vor allem solchen, die auf Intensivstationen und in Notaufnahmen arbeiten, wissen wir, dass die Gesetzesänderung zu Verunsicherungen auch im Hinblick auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen geführt hat“, so die MB-Vorsitzende.
Es gehe dabei im Wesentlichen um die Frage, ob die in Paragraf 5c IfSG aufgestellten Anforderungen an Triageentscheidungen mit der grundrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit kollidieren, die das Überleben möglichst vieler intensivpflichtiger Patienten zu erreichen versucht.
Johna warnte, Ärztinnen und Ärzte müssten dann unter Umständen „gegen das Gewissen handeln“. Denn: Mit dem gesetzlichen Ausschluss der Ex-post-Triage gelte das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit bei begrenzten überlebenswichtigen Behandlungskapazitäten nur eingeschränkt.
Dies könne dazu führen, dass Menschen mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit sterben, weil sie keine intensivmedizinischen Ressourcen bekommen, die ein anderer Patient mit aktuell deutlich schlechteren Überlebenschancen belegt, so Johna. Deshalb müsse das Verbot der Ex-post-Triage gestrichen werden.
Im Vorfeld der morgen beginnenden Hauptversammlung des Marburger Bundes thematisierte die MB-Vorsitzende auch die geplante Krankenhausreform. Eine solche Reform sei „überfällig“.
Derzeit herrsche aber große Verunsicherung bezüglich der künftigen Strukturen – die daraus resultierenden Folgen wie unbesetzte Stellen oder auch reduzierte Investitionen träfen zusätzlich auf oftmals problematische finanzielle Situationen.
Bund und Länder müssten jetzt möglichst schnell Sicherheit geben, indem die Planbarkeit für die Krankenhäuser durch ein final abgestimmtes Gesetz wieder hergestellt wird. Jede weitere Verzögerung drohe die schwierige Lage weiter zu verschärfen.
Johna bekräftigte zudem Forderungen nach finanziellen Mitteln für notwendige Strukturanpassungen im stationären Bereich. Zur Abdeckung der Transformationskosten sei ein „höherer zweistelliger Milliardenbetrag“ erforderlich.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: