Ärztetag für sofortige Umsetzung der GOÄ-Novellierung

Bremen – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) solle sich unverzüglich mit dem vorliegenden Entwurf einer novellierten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) befassen und sie umgehend auf den Weg bringen. Dies forderte heute der 126. Deutsche Ärztetag.
Die Bundesärztekammer (BÄK) soll, so die Ärztetagsdelegierten, bis spätestens Ende 2022 das bereits ausgehandelte und mit dem PKV-Verband sowie der Beihilfe konsentierte Leistungsverzeichnis der GOÄneu inklusive der betriebswirtschaftlichen Bewertungen dem BMG übergeben.
„Womöglich strittige Inhalte“ solle das BMG einer sachgerechten Lösung zuführen und die GOÄ in Kraft setzen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wurde aufgefordert, die Novellierung der GOÄ nicht weiter zu verschleppen.
Die Reform der GOÄ für eine politisch motivierte Systemdiskussion zu nutzen, blockiere seit vielen Jahren eine Arbeitsgrundlage für eine optimale und hochmoderne Patientenversorgung und werde seitens der Ärzteschaft nicht länger akzeptiert.
BÄK-Präsident Klaus Reinhardt hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Eröffnung des 126. Deutschen Ärztetags ein persönliches Exemplar der neuen GOÄ überreicht. Lauterbach hatte erklärt, er wolle sich das Werk ansehen. Er machte aber wenig Hoffnung auf eine Umsetzung. Das hatte er auch schon im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt erklärt.
Sollte der Verordnungsgeber die GOÄneu nicht bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft setzen, fordern die Abgeordneten des Ärztetages die BÄK auf, die Ärzteschaft über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sogenannter Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz zu informieren.
Diese Abdingung zieht die Ärzteschaft insbesondere für Gesprächs-, persönliche Untersuchungs- und andere zuwendungsintensive Arztleistungen in Erwägung.
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