Testbetrieb der neuen GOÄ angelaufen

Hannover – Seit einigen Wochen bis voraussichtlich Jahresende läuft derzeit ein Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das erklärte gestern Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), auf einer Veranstaltung der Apobank, der PKV und der privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS).
Die Vorbereitung einer entsprechenden Testphase hatte die Bundesärztekammer (BÄK) bereits Ende Mai 2022 angekündigt. „Die Bundesärztekammer und die Private Krankenversicherung haben zusammen mit der Beihilfe in jahrelanger intensiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit den gemeinsamen Entwurf für eine Reform der GOÄ weitgehend fertiggestellt“, hieß es damals per Mitteilung.
Auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen hatte zudem BÄK-Präsident Klaus Reinhardt ein Exemplar der neuen GOÄ an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) übergeben.
Das Regelwerk sei komplett fertiggestellt und unter der Einbeziehung von 165 Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet worden. Damit sei auch der aktuelle Stand der modernen Medizin in insgesamt 5.600 Ziffern definiert, hieß es weiter von der BÄK.
Um die GOÄ nun auf Herz und Nieren hin zu überprüfen, werden nun die neuen Leistungen im Verhältnis zur bisherigen GOÄ getestet, erklärte Reuther gestern. Konkret sollen im Rahmen der Testphase mehr als 1.500 Rechnungen von der alten auf die neue GOÄ bis Ende dieses Jahres übertragen werden.
Auch die Teams der PVS seien mit an Bord der Testphase. Mitarbeiter der Verrechnungsstellen und der PKV stünden bereit, die Datensätze abzugleichen und damit Sicherheit der wirtschaftlichen Betrachtung der neuen GOÄ zu erhalten. Nach Abschluss der Testphase soll die gemeinsam erarbeitete GOÄ der Politik unterbreitet werden.
„Bereits vor einigen Jahren haben wir den Verhandlungsprozess mit der BÄK aufgesetzt, mit dem Ziel einen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten“, sagte Reuther. Die GOÄ sei aus PKV-Sicht ein zentrales und strategisches gesundheitspolitisches Thema.
Reform politisch nur schwierig durchsetzbar
Dass sich die Reform so lange hinzieht, kritisierte Reinhardt auf der gestrigen Veranstaltung deutlich. Bei seinem letzten Gespräch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurden die Argumente für die Notwendigkeit einer GOÄ-Reform als richtig, redlich und nachvollziehbar eingeschätzt.
Die derzeit bestehenden Missstände würden anerkannt, trotzdem hieß es vonseiten des BMG, dass es sich bei der GOÄ-Reform um ein Berufspolitikum handele und aus diesen Gründen erstmal nichts geschehe. Reinhardt mache sich diesbezüglich ernsthafte Gedanken über die „Art und Weise, wie wir regiert werden“.
Auch Reuther berichtete von einem ähnlichen Zögern vonseiten des Ministeriums. Er begründete dies damit, das der politische Wille fehle die Reform auch voranzutreiben. Denn die SPD und auch die Grünen hatten vor der letzten Bundestagswahl eigentlich eine Einheitsversicherung, sprich Bürgerversicherung, gewollt.
Der erste Schritt zu dieser sei eine Einheitsvergütung. Deshalb tue sich Lauterbach gerade schwer, diese Position der SPD über Bord zu werfen, so Reuther. Er betonte aber: „Wenn wir ein gemeinsames Werk übergeben, dann wird das ein solches politisches Eigengewicht haben, dass sich auch ein Gesundheitsminister dem nicht mehr entziehen kann.“
Die erste GOÄ entstand am 18. März 1965, seitdem gab es zahlreiche Änderungen und Überarbeitungen der Verordnung. Zuletzt ist sie 1996 teilnovelliert worden. Die GOÄ ist aus Sicht der Ärzteschaft völlig veraltet und bildet weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab.
Einen umfassenden historischen Überblick über die Entstehung der GOÄ sowie die Reformen der vergangenen Jahrzehnte bietet eine aktuelle Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags.
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