Ärztetag für verpflichtende IT-Standards in KIS, PVS, Qualitätssicherung und Registern

Essen – Der Gesetzgeber ist aufgerufen, verbindliche IT-Standards bei der Datenerfassung vorzugeben. Einen entsprechenden Beschluss fasste heute der 127. Deutsche Ärztetag.
Diese Standards für IT-Hersteller, Register, Qualitätssicherungsinstitutionen, Krankenkassen, Fachgesellschaften und weitere am Gesundheitswesen teilnehmende Institutionen müssten für die Dokumentation von administrativen sowie medizinischen Daten gelten, so die Delegierten.
Insbesondere Krankenhausinformations- (KIS) und Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssten über geeignete, vom Hersteller zu erfüllende Maßnahmen, wie beispielsweise digitale Automatisierungen von Abläufen, so gestaltet sein, dass innerhalb des Systems Daten ohne erneute Eingabe ausgetauscht werden können.
Subsysteme müssten Informationen über Schnittstellen beziehen. Andernfall entstehe unnötiger bürokratischer Aufwand.
Auch gesetzgeberische Vorgaben zur Qualitätssicherung dürften nur dann umgesetzt werden, heißt es im Beschluss, wenn diese Standards mit dem Ziel nur einer einmaligen Eingabe erfüllt sind. Alle Dokumentationen, die diese Standards nicht erfüllen, seien auszusetzen.
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