Ärzteschaft

Ärztetag verlangt Nachbesserungen an elektronischer Patientenakte

  • Montag, 13. Mai 2024
Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt (gestellte Szene)./picture alliance, Jens Kalaene
Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt (gestellte Szene)./picture alliance, Jens Kalaene

Mainz – Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetages in Mainz bemängeln den geringen Funktionsumfang der elektronischen Patientenakte (ePA), die ab kommendem Jahr auf Grundlage einer Widerspruchslösung ausgerollt werden soll. Um einen positiven Effekt in der Versorgung zu erzielen, brauche es dringend Nachbesserungen.

Die Ärzteschaft erwarte von einer ePA, dass sie ärztliches Handeln auf Grundlage valider und vollständiger Informationen über die Vorgeschichte des Patienten unterstützt, heißt in einem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag. So soll sie mehr Transparenz über das häufig vielschichtige Behandlungsgeschehen schaffen, Dokumentationsaufwände minimieren sowie das Suchen und Auffinden nach Vorbefunden vereinfachen.

„Mit der Erfüllung dieser essenziellen ärztlichen Anforderungen steht und fällt die Akzeptanz der ‚ePA für alle‘ bei Ärztinnen und Ärzten und somit auch bei Patientinnen und Patienten“, heißt es im Antrag.

Ab nächstem Jahr solle die ePA einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen angebotenen elektronischen Patientenakten vorweisen, forderten die Delgierten. Dieser Mehrwert sei jedoch in dem für den zu ihrem Start vorgesehenen Funktionsumfang nicht ausreichend erkennbar.

Denn es würden nach wie vor elementare Bestandteile fehlen, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden: So sei keine Volltextsuche über die Inhalte möglich, es sei kein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA vorgesehen und auch der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess werde bei der Einführung nur rudimentär zur Verfügung stehen.

Ein weiteres potenzielles Problem sehen die Abgeordneten darin, dass keine Möglichkeit besteht, kritische Befunde erst nach einer Einordnung dieses Befundes in einem Arzt-Patient-Gespräch in die ePA einzustellen oder für den Patienten sichtbar zu machen. Zudem werde seitens der ePA nicht protokolliert, welche Inhalte für die Ärztin oder den Arzt zum Zugriffszeitpunkt einsehbar waren und welche Inhalte der Patient zum Zeitpunkt des Zugriffs verborgen hatte.

Die Delegierten fordern deshalb vom Bundesgesundheitsministerium, gemeinsam mit den Leistungserbringerorganisationen die Gematik zu beauftragen, „die ePA im Sinne einer wirklich nutzenstiftenden Anwendung konzeptionell nachzuarbeiten und zu erproben“.

In einem weiteren Antrag kritisierten die Delegierten zudem neben fehlender Volltextsuche und mangelndem Virenschutz, dass die Beschränkung der hochgeladenen Dateien auf 25 Megabyte im Hinblick auf Bilddateien nicht praktikabel sei und das PDF-A-Format bei Dokumenten zu Kompatibilitätsproblemen bei den am Markt bestehenden Praxisverwaltungs- und Klinikinformationssystemen führen könne.

In wiederum einem weiteren Antrag forderten die Delegierten zudem vom BMG, zeitnah eine digitale und anwenderfreundliche Impfdokumentation in der ePA zu ermöglichen. Dabei solle die Dokumentation durch die impfende Stelle verpflichtend digital erfolgen, um Doppelungen zu verhindern.

lau

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