Ärztetag verschärft Fortbildungsordnung
Mainz – Der 128. Deutsche Ärztetag hat eine Neufassung der (Muster-)Fortbildungsordnung (MFBO) beschlossen. Die neue Fortbildungsordnung soll insbesondere die Vorgaben zur Wahrung der Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung schärfen.
Die Rahmenbedingungen für die Durchführung und Anerkennung von Fortbildungen und die Strukturen in der Fortbildungslandschaft hätten sich seit der Einführung der MFBO 2004 und der letzten Aktualisierung 2013 deutlich verändert, heißt es in dem Beschluss. Zudem habe sich gezeigt, dass die bisherige Fassung der MFBO nicht mehr ausreiche, um dauerhaft die „Neutralität und Transparenz von Fortbildungen im notwendigen Umfang“ sicherzustellen.
Vieles, was man sukzessive an Empfehlungen zur Neutralität und Transparenz entwickelt und kommuniziert habe, könne derzeit keine Wirkung entfalten, wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen komme, erläuterte Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer (BÄK).
Dies verdeutlichten „eine Reihe für die Kammern nachteilige Gerichtsentscheidungen“, in deren Folge die Kammern auch industriegesponserte Fortbildungsveranstaltungen anerkennen mussten. Diesem Missstand könne man mit einer Neufassung der MFBO begegnen, so Quitterer.
Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sowie Vorstandsmitglied der BÄK, verwies ebenfalls drauf, dass die neue MFBO eine „gerichtsfeste Wirkung“ entfalte. Dazu habe man wesentliche Anpassungen bei den Regelungen zum Sponsoring, zu den Anerkennungsvoraussetzungen sowie zur Transparenz erarbeitet – welche einen gut anwendbaren Rechtsrahmen böten.
In der beschlossenen neuen MFBO heißt es unter anderem, die Fortbildungsmaßnahmen müssten „die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wahren“ und dürften diese nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen beeinflusst werden.
Dies setze „insbesondere voraus, dass die Fortbildungsmaßnahme weder direkt noch indirekt darauf abzielt oder in Kauf nimmt, medizinische Entscheidungen der Teilnehmenden aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Anbietenden, Mitwirkenden oder Dritter zu beeinflussen“. Fortbildungsinhalte und Marketingaktivitäten müssten voneinander getrennt sein.
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