Ärzteschaft

Virchowbund: Entbudgetierung zeitnah umsetzen

  • Mittwoch, 4. September 2024
/Maybaum
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Berlin – Die vollständige Entbudgetierung bei Hausärzten muss jetzt umgesetzt werden. Dazu ruft der Virchowbund in einem Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestags auf.

Im Vorfeld der geplanten Anhörung im Bundestag zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das Regelungen zur Entbudgetierung enthält, fordert der Virchowbund außerdem die Entbudgetierung von Leistungen, die durch eine qualifizierte Überweisung zum Facharzt erfolgen.

Nötig sei zudem eine Entbudgetierung von Behandlungen bei Fachärzten, die die Behandlung von Kindern und Jugendlichen betreffen sowie von Leistungen der Fachärzte bei der Versorgung in sozialen Brennpunkten, wie es hieß.

Generell bräuchten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ein Zeichen, dass die geplanten Maßnahmen nur der Anfang für eine endgültige Beendigung der Budgetierung sein werden. Die ambulante Versorgung steh auf zwei Beinen: Neben der hausärztlichen sei dies in gleichem Maße die fachärztliche Versorgung.

Die etablierten und bewährten ambulanten Strukturen stünden auf der Kippe, warnt der Virchowbund. Un­ter­finanzierung, Überbürokratisierung, Regresse und vor allem die Budgetierung trieben langjährige Praxisärzte in den vorzeitigen Ruhestand und hinderten junge Ärzte am Gang in die Niederlassung.

Die Budgetierung habe heute „alle Steuerungswirkung verfehlt und sei zu einer puren Kostendämpfungs­maß­nahme degeneriert“. Das Gegenargument der Mengenausweitung sei den Gegenden mit entbudgetierten Aus­zahlungsquoten eindrücklich und nachhaltig widerlegt.

Die Frage der Gegenfinanzierung stelle sich im gesamten Kontext der GKV-Ausgabenstruktur als „marginal“ dar – und angesichts der Zuschüsse für den Krankenhausbereich sowie der Wirtschaftlichkeitspotenziale des ambulanten Bereiches eindeutig eine Frage der politischen Prioritätensetzung.

Der Bundesrechnungshof hatte jüngst jedoch in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags Regelungsinhalte des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) kritisiert, insbesondere die Entbud­getierung hausärztlicher Leistungen.

„Offenbar ist dem Bundesrechnungshof entgangen, dass sich die Ausgaben für die ärztliche Versorgung auch aufgrund des sinkenden Anteils der extrabudgetären Vergütung gegenüber den Einnahmen der GKV unterpro­portional entwickeln“, entgegnete dem heute der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassen­ärztliche Versorgung (Zi), Dominik von Stillfried.

Das sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass auch bei vielen entbudgetierten Leistungsbereichen keine relevanten Mengenentwicklungen zu beobachten seien. Der Bundesrechnungshof verkenne zugleich die ab­schreckende Wirkung der bestehenden Vergütungsregelungen auf die Niederlassung und deren Einfluss auf die Niedergelassenen, den Praxisbetrieb vorzeitig aufzugeben.

So habe eine Zi-Umfrage Ende 2023 ergeben, dass mehr als 60 Prozent der niedergelassenen Ärzte- und Psy­chotherapeutenschaft darüber nachdenken würde, vorzeitig aus der Patientenversorgung auszusteigen. Aufgrund der spezifischen Altersstruktur erwarte man in den nächsten Jahren massive Praxisschließungen.

„Die Forderung der Praxen, dass die Leistungen, die sie zur Versorgung der gesetzlich Versicherten erbracht haben, auch voll bezahlt werden, gehört damit zum absoluten Minimum einer Ermöglichungspolitik“, betonte von Stillfried.

EB/aha

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