Medizin

Aktualisierte Orientierungshilfe für Ärzte zur Verdachtsabklärung und für Maßnahmen bei COVID-19

  • Freitag, 13. März 2020
Eine Mitarbeiterin nimmt in einem Corona-Abstrich-Zentrums an der Messe Stuttgart einen Abstrich. /picture alliance
Eine Mitarbeiterin nimmt in einem Corona-Abstrich-Zentrums an der Messe Stuttgart einen Abstrich. /picture alliance

Berlin – Gestern hat das Robert-Koch-Institut (RKI) die Orientierungshilfe für Ärzte zur Verdachtsabklärung und für Maßnahmen bei COVID-19 aktualisiert. Ebenfalls überarbeitet wurden die Hygienemaßnahmen und die Risikoeinschätzung.

Bei der Prüfung klinisch-epidemiologischer Kriterien sollen nicht mehr nur Menschen, die sich in Risikogebieten bis maximal 14 Tage vor Erkankungsbeginn aufgehalten haben, getestet werden. Explizit aufgeführt werden jetzt auch Aufenthalte in besonders betroffenen Gebieten in Deutschland – was aktuell nur den Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) betrifft.

Wer hingegen Kontakt zu einem noch unbestätigtem Fall bis maximal 14 Tage vor Erkankungsbeginn hatte, kommt vorerst nicht mehr zur Verdachtsabklärung in Frage.

Das RKI hat heute zudem die Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen bei der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 aktualisiert. Bei einem begründeten Verdachtsfall oder laufender differenzialdiagnostischer Abklärung sollen Ärzte Schutz­kleidung inzwischen gemäß einer Risikoabwägung anziehen. Hierbei wird die Verfügbarkeit von Schutz- und Behandlungsmaßnahmen berücksichtigt. So steht in den ebenfalls heute aktualsierten Grundlagen für die Risikoeinschätzung des RKI. Mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtungen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen bleiben hingegen auf dem Stand vom 20. Februar 2020.

Um eine Weiterverbreitung von Infektionen in der Bevölkerung zu verhindern, bietet es sich an, die ambulant behandelte Patienten, bei denen sich eine Infektion bestätigt hat, in die stationäre Versorgung einzuweisen. Das RKI weist auf seiner Webseite aber darauf hin, dass in Situationen, in denen die Kapazität zur stationären Behandlung ausgeschöpft oder dieser Zustand zu erwarten ist, ein alternatives Vorgehen in der ambulanten Betreuung erwogen werden könne (Stand 5. März 2020). (Eine ambulante Diagnostik und Betreuung kommt nur dann in Frage, wenn die klinischen Prüfkriterien 3 oder 4 erfüllt sind; siehe Flussschema).

gie

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