Altersgrenze für Brustkrebsfrüherkennung wird angehoben

Berlin – Die Altersgrenze der kostenfreien Brustkrebsfrüherkennung für gesetzlich Krankenversicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Ab dem kommenden Sommer sollen Frauen bis zu diesem Alter alle zwei Jahre ein Mammografiescreening zur Früherkennung in Anspruch nehmen können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Frauen können damit bis zu drei zusätzliche Mammografien in Anspruch nehmen.
Hintergrund ist eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission, die empfiehlt, auch jüngere und ältere Frauen in die Früherkennung einzubeziehen. Der G-BA hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dazu mit einer Nutzenbewertung beauftragt. Das Institut kam zu dem Schluss, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen.
„Zusätzlich circa 2,5 Millionen. Frauen können voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 am Mammografiescreening teilnehmen“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung. Eine solche Ausweitung sei aber nicht „von heute auf morgen“ umzusetzen, betonte sie.
Aufgrund der notwendigen Vorbereitungen soll es daher eine Übergangslösung geben: Die neu anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber voraussichtlich ab Anfang Juli 2024 selbst für einen Untersuchungstermin anmelden.
Um dies möglichst breit bekannt werden zu lassen, will der G-BA ab Januar kommenden Jahres eine Informationsbroschüre anbieten – digital und als Printprodukt zur Auslage beispielsweise in Arztpraxen und Screeningeinheiten. Zudem überarbeitete der G-BA die derzeit geltende Entscheidungshilfe mit näheren Informationen zum Mammografiescreening.
Die G-BA-Entscheidung steht noch unter Vorbehalt. Sie wird erst gültig, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie nicht beanstandet.
Außerdem muss das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) noch eine strahlenschutzrechtliche Zulassung des Mammografiescreenings für die neue Altersgruppe erteilen. Die Grundlage für diese Zulassung – eine positive Bewertung durch das Bundesamt für Strahlenschutz – liegt laut dem G-BA aber vor.
Für die Frauen zwischen 45 und 49 Jahren läuft beim G-BA nach Angaben einer Sprecherin noch das Beratungsverfahren.
Das IQWiG hatte seinen Abschlussbericht zum Mammografiescreening im Sommer 2022 vorgelegt. „Sowohl für die jüngere Altersgruppe als auch für die ältere sieht das IQWiG insgesamt einen Anhaltspunkt für einen Nutzen des Mammografiescreenings im Vergleich zu keinem Screening“, schrieben die Wissenschaftler des Instituts. Möglichen Schäden durch falsch-positive Befunde oder Überdiagnosen stehe jeweils ein brustkrebsspezifischer Überlebensvorteil gegenüber, der überwiege.
Mit zuletzt rund 70.000 diagnostizierten Neuerkrankungen jährlich ist Brustkrebs nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums die mit Abstand häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Das mittlere Alter, in dem Frauen die Diagnose Brustkrebs erhalten, liege bei rund 64 Jahren.
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