Ambulante Operationen: Hygienezuschläge beschlossen

Berlin – Mit einer gemeinsam von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarerhöhung soll den gestiegenen Hygieneanforderungen bei ambulanten Operationen in Arztpraxen Rechnung getragen werden. Laut GKV-Spitzenverband bewegt sich das Gesamtvolumen in einer Größenordnung von etwa 60 Millionen Euro.
Die zusätzliche Vergütung fließt in Form von Zuschlägen auf ambulante Operationsleistungen, die sich je nach Art und Schwere des Eingriffs zwischen 3,34 Euro und 62,18 Euro bewegen. Die Honorarerhöhung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024.
„Der Beschluss des Bewertungsausschusses zeigt, dass die Partner der Selbstverwaltung auch ohne gesetzliche Eingriffe und Vorgaben zielgenaue, sachgerechte Entscheidungen für die Funktionsfähigkeit einer leistungsfähigen ambulanten Versorgung treffen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des GKV-Spitzenverbandes.
Mit dieser erneuten Erhöhung der Vergütung ambulanter Operationen werde ein weiterer Schritt zu einer Ambulantisierung der Versorgung getan. „Medizinisch unnötige stationäre Behandlungen zu vermeiden, ist und bleibt ein wichtiges Anliegen zum Wohle unserer Versicherten.“
Finanziert werden über die Hygienezuschläge insbesondere Maßnahmen, die der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) entsprechen. Hierzu gehören beispielsweise die Neueinstellung oder Aufstockung von qualifiziertem Hygienepersonal, die Fort- und Weiterbildung nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes sowie externe Beratungsleistungen – zum Beispiel durch externe Krankenhaushygieniker.
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