Praxen erzielen im ersten Quartal 2023 weniger Umsatz

Berlin – Die Honorarumsätze der Praxen sind im ersten Quartal 2023 leicht gesunken. Das geht aus dem aktuellen Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Demnach sanken die Umsätze um durchschnittlich 0,8 Prozent pro Arzt gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Laut Honorarbericht verringerte sich im hausärztlichen Versorgungsbereich im ersten Quartal 2023 der Honorarumsatz je Arzt im Bundesdurchschnitt um 2,1 Prozent. Zudem sank die durchschnittliche Behandlungsfallzahl je Arzt gegenüber dem Vorjahresquartal um 4,9 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg dagegen um durchschnittlich 2,9 Prozent – bei den Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten auf 71,26 Euro im Quartal, bei den Kinder- und Jugendärzten auf 71,75 Euro im Quartal.
Im fachärztlichen Bereich blieb der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt/Psychotherapeut im ersten Quartal 2023 konstant. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 3,0 Prozent (auf 79,88 Euro). Gleichzeitig verringerte sich die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle je Arzt um 2,9 Prozent. Das gesamte Honorarumsatzvolumen erhöhte sich im selben Zeitraum um 1,6 Prozent.
Die Gesamtvergütung erhöhte sich ebenfalls im ersten Quartal 2023 – und zwar um 0,5 Prozent (56,9 Millionen Euro). Allerdings sank die extrabudgetäre Vergütung (EGV) im Berichtszeitraum um 12,4 Prozent. Grund hierfür ist der KBV zufolge vor allem die Streichung der Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), aus der seitdem auch wieder Leistungen für neue Patienten bezahlt werden, stieg dagegen um 11,0 Prozent.
Die KBV hat allerdings darauf hingewiesen, dass die Zahlen unter anderem wegen der Coronapandemie nur eingeschränkt mit dem Vorjahresquartal vergleichbar wären. Hinzu kämen die abgeschaffte Vergütung außerhalb der MGV von vertragsärztlichen Leistungen für Neupatienten und die höheren Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung.
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